III Planung der Periode 1991 - 2001
 
 

1. Zielsetzungen
 
 

Die vorliegende Waldplanung ist die Fortsetzung der waldbaulichen und gestalterischen Massnahmen, wie sie schon seit Mitte der achziger Jahre im Gang sind (vgl. Kapitel B-2.5 + B-3.4). Aufgabe der Planung ist es, einen ersten 10-Jahres-Schritt vorzuzeichnen in Richtung auf die ideellen Ziele des Projekts (vgl. Kapitel C-1.1, C-1.4, C-2); d.h.:
 
 

- der Natur im Raum des Sihlwaldes Eigenwert zuzugestehen und alle Vorkehren zu treffen, damit sie sich möglichst frei entfalten kann;
 
 

- als Menschen treuhänderisch Aufgaben des Schutzes und der Gestaltung zu übernehmen und zugleich sich möglichst zurückzuziehen, um einen Raum zu schaffen, wo nicht wir allein bestimmen, was zu geschehen hat.
 
 

Diese wichtigen, aber doch eher abstrakten Vorgaben sind durch fassbarere Kriterien, nach denen sich der angestrebte Waldzustand richten soll, zu ergänzen:
 
  - Die Waldungen sind schrittweise, nach Massgabe ihrer Entwicklung soweit aus der Nutzung zu entlassen, als andere Funktionen (Sicherheit, Rücksicht auf Nachbarbestände, Waldrandgestaltung, wissenschaftliche Versuchsflächen, waldgeschichtliche oder kulturhistorische Erhaltung) dem nicht entgegenstehen.
 
 

- Waldflächen, deren gegenwärtiger Zustand auf lange Sicht keine naturwaldähnliche Struktur erwarten lässt, sind in den nächsten 10 bis 60 Jahren durch entsprechende Eingriffe in wertvollere Lebensgemeinschaften zu überführen.
 
 

- Die aus der Nutzung entlassenen Waldbestände mit ihren Baumindividuen, sollen so alt und so gross werden können, wie ihre Biologie und die Umwelt es zulassen. Der freien Entwicklung ist keine künstliche Grenze zu setzen.
 
 

- Die dem Naturwald zugehörige Tier- und Pflanzenwelt soll absoluten Schutz geniessen; lediglich das Hochwild soll durch jagdliche Massnahmen so weit in Schranken gehalten werden, dass die natürliche Waldverjüngung ohne Zaun gewährleistet ist.
 
 
 
 
 
 
 
 

2. Zoneneinteilung
 
 
 
 

Unter Waldbehandlung ist ein Paket von Massnahmen zu verstehen, das für eine bestimmte Waldfläche Gültigkeit hat. Darunter können auch Vorkehren verstanden werden, die mit der traditionellen Waldbewirtschaftung nichts gemein haben (z.B. die Entlassung in freie Waldentwicklung, die Schaffung naturnaher Waldränder u.a.m.). Die Waldbehandlung ist anhand einer Zoneneinteilung vorzugeben; diese soll Hinweise darauf geben, warum und wie eine bestimmte Waldfläche in einer bestimmten Art und Weise zu behandeln ist.
 
 

Aufgrund der Zielsetzungen sind acht verschiedene Zonen ausgeschieden worden (Erläuterungen im nachfolgenden Kapitel 2.3):
 
 

1. Reservatszone (keine Eingriffe, Ruhezone)

2. Zone freier Waldentwicklung (keine Eingriffe)

3. Ueberführungszone (gelenkte Waldentwicklung zur Schaffung natürlicher Waldformen)

4. Sonderzone (wissenschaftliche Versuchsflächen, kulturhistorisch oder waldgeschichtlich erhaltenswerte Gebiete)

5. Sicherheitszone (Beseitigung von Gefährdungsmomenten entlang von Verkehrswegen)

6. Nachbarschaftszone (Rücksicht auf Bewirtschaftung benachbarter Waldgrundstücke)

7. Waldrandzone (Förderung natürlicher Uebergangsvegetation)

8. Offene Flächen
 
 
 
 

2.1 Grundlagen
 
 

Die Ausscheidung der Zonen erfolgte anhand verschiedener Grundlagen, die im Rahmen der Grundlagenstudien und der Arbeiten zur Waldplanung erhoben wurden. Es sind dies:
 
 

- Grundlagenstudie "Vegetation" 1988

Bearbeitet von der Beratungsgemeinschaft für Umweltfragen (BGU; vgl. Kapitel B-1.5)

. Ausscheidung der Waldgesellschaften

. Beurteilung von Naturnähe und Anteil an ökologisch problematischen Baumarten (naturnah, naturfern und naturfremd)

. Kartierung der ökologischen Wertigkeit der Waldränder

. Kartierung und Beschreibung von waldfreien Standorten

. Beschreibung von Beständen mit erhöhter Strukturvielfalt (seltene Waldgesellschaften, geomorphologische oder hydrologische Besonderheiten, Altholzbestände, Baumdenkmäler, ansprechende Waldausschnitte u.a.)
 
 

- Oekologische Wertanalyse 1989

Erarbeitet vom Büro für Siedlungs- und Umweltplanung (BSU; vgl. Kapitel BI 3.7). Beurteilung des ökologischen Wertes von Wald, Waldrändern und waldfreien Standorten in vier Stufen (sehr hoch, hoch, mittel, gering). Es wurden im wesentlichen die folgenden Wertvariablen miteinander verknüpft:

. zu 5/8: Seltenheit, Naturnähe und Vielfalt der Vegetation (Gewichtung 1:3:1)

. zu 3/8: Seltenheit, Naturnähe und Vielfalt der Vogelarten (Gewichtung 1:1:1)

. Zuschlag für Totholzreichtum
 
 

- Plan "Voloscuk" 1990

In einem Gutachten von Ivan Voloscuk, Direktor Nationalpark Hohe Tatra, wurden die folgenden Einheiten festgehalten:

Ia Bestände in Steilhängen und Bachrunsen, auf Schutt- und Nassstandorten sowie Moor- und Gleyböden; Hauptfunktion dieser Bestände ist Schutz vor Erosion und Rutschungen; Naturverjüngung vorhanden; keine Eingriffe

Ib Bestände, in denen in der Vergangenheit nur schwach eingegriffen wurde; Struktur und Baumarten nicht verfälscht, Naturverjüngung vorhanden; keine Eingriffe

IIa Bestände mit standortfremden Baumarten; Eingriffe nötig

IIb Bestände mit standortgerechten Baumarten aber nicht optimaler Verteilung und Struktur; strukturverbessernde Massnahmen vonnöten

IIIa Reinbestände aus vorwiegend Fichte; Eingriffe nötig

IIIb Junge Bestände mit mangelnder Struktur, fehlender Mischung oder nicht standortgerechten Baumarten; Eingriffe nötig

IV Waldränder
 
 

- Bestandesansprache 1990

Bestandesbeschreibung und waldbauliche Ansprache durch Revierförster und Mitarbeiter Stadtforstamt. Daraus verwendet wurden:

. Bestandesbeschreibung

. gutachtliche Beurteilung der Eignung als Reservatsfläche
 
 

- Bestandeskarte 1991

Einteilung des Sihlwaldes in Waldbestände aufgrund von Orthophoto und Verfikation im Gelände. In der codierten Beschreibung sind Entwicklungsstufe (Alter), Mischungsgrad (Anteil Nadel-/Laubbäume) und die Hauptbaumart festgehalten. Die Bestandeskarte wurde in einem geographischen Informationssystem (ArcInfo) festgehalten und verarbeitet.
 
 

- Waldentwicklungstypenkarte 1992

Nach Planung Voloscuk von Forsting. F. Mahrer weiterentwickelt. Der Sihlwald wurde, nach folgenden Kriterein, in drei Zonen gegliedert:

. Freie Waldentwicklung: Bestand stufig oder Oberschicht älter als 60 Jahre und Deckungsgrad der Mittelschicht grösser als 0.3

. Gelenkte Waldentwicklung: Bestand jünger als 60 Jahre oder mit in der Oberschicht dominierenden Fichten, Douglasien oder Lärchen

. Verbleibende Fläche als nicht zugeordnete Bestände
 
 
 
 

2.2 Methodisches zur Zoneneinteilung
 
 

Erster und entscheidender Schritt bei der Zoneneinteilung ist die Zuweisung der Bestandesflächen entweder

. zur Zone der freien Waldentwicklung oder

. zur Zone der Ueberführung.
 
 

In dem auf der nächsten Seite dargestellten Entscheidungsschema sind die vorgenannten Grundlagen integriert und der Weg dargestellt, nach welchem im Detail entschieden wurde, welcher der beiden Zonen eine Bestandesfläche zuzuteilen war.
 
 

Alle weiteren Zonenzuweisungen sind diesem Entscheidungsschema nachgeordnet. Es sind dies:

- die Reservatszone, als Kern der Zone freier Waldentwicklung

- die Sonderzone, aufgrund bisheriger Praxis und anhand der Grundlagenstudien

- die Sicherheitszone, entlang von Verkehrswegen

- die Nachbarschaftszone, entlang benachbarter Waldgrundstücke

- und die Waldrandzone, entlang anstossendem Freiland.
 
 
 
 

2.3 Beschreibung der Zonen
 
 

2.3.1 Reservatszone
 
 

Ziel: Schaffen einer grösseren, zusammenhängenden Waldfläche, in der nicht mehr eingegriffen wird, wo Schutziele absoluten Vorrang haben und mit geeigneten Massnahmen eine Ruhezone zu schaffen ist.
 
 

Kriterien: Die Festlegung der Reservatsfläche erfolgte als letzter Schritt nach der Ausscheidung aller übrigen Zonen. Die Reservatszone wurde aus Flächen der Zone freier Waldentwicklung gebildet. Sie soll durch klare topographische Grenzen erkennbar sein und eine möglichst grosse, zusammenhängende Fläche umfassen. Die Reservatszone soll einen Querschnitt durch den Sihlwald vom Albiskamm bis hinunter zur Sihl und zumindest ein vollständiges Wildbachsystem - vom Einzug bis zur Mündung in die Sihl - umfassen (es umfasst im wesentlichen die Abteilungen 10, 11, und 13-19 mit dem Eichbach sowie das Brunnentobel, Abt.32).
 
 

Massnahmen: - Verzicht auf jegliche waldbauliche Eingriffe in der Planungsperiode 1991-2001

- Verzicht auf Beerntung von Samenbäumen

- Wegegebot für Waldbesucher

- Jagd/Wild: keine Fütterung, Schutz von Weisstannen- und Eibenaufkommen

- Fahrverbot für betriebsfremde Fahrzeuge; Erschwerung der Durchfahrt für Fahrzeuge des Forstbetriebes
 
 
 
 

Fig. D-1: Entscheidungsschema für die Zoneneinteilung
 
 

2.3.2 Zone freier Waldentwicklung
 
 

Ziel: Die weitere Waldentwicklung wird der Natur überlassen
 
 

Kriterien: Auf der Basis der Waldentwicklungstypenkarte von F.Mahrer wurden in einem ersten Schritt stufige, naturnahe Bestände oder Bestände von mehr als 60 Jahren, mit einer deutlich vorhandenen Mittelschicht (Deckungsgrad > 0,3), - das heisst mit der Anlage zur Stufigkeit -, in die Zone freier Waldentwicklung eingeteilt. In einem zweiten Arbeitsgang wurden zusätzlich jene Bestände ausgeschieden, die aufgrund der Vegetationsstudie als naturnah und als strukturreich beschrieben worden sind.

In einem dritten Schritt wurden ergänzend in die freie Waldentwicklung eingeteilt:

. Bestände mit einem minimalen Nadelholzanteil,

. Bestände mit einem hohen bis sehr hohen ökologischen Wert (gemäss ökologischer Wertanalyse),

. Bestände, die gemäss waldbaulicher Planung der Förster bzw. gemäss Gutachten von I. Voloscuk als reservatstauglich bezeichnet worden sind.

Die Zoneneinteilung wurde entsprechend den lokalen geographischen Verhältnissen und im Sinne einer praktikablen Umsetzung arrondiert. Ausgegangen wurde von einer Mindestfläche von 4ha für eine isolierte Fläche der Zone freier Waldentwicklung. (Genaue Beschreibung im erwähnten Schema).
 
  Massnahmen: - Grundsätzlicher Verzicht auf jegliche Nutzungs- und Pflegeeingriffe

- Einzelmassnahmen im Sinne des Schutzziels sind nicht ausgeschlossen

- Wegempfehlung für Waldbesucher
 
 

2.3.3 Ueberführungszone
 
  Ziel: Waldentwicklung so beeinflussen, dass sich Bestände dem Naturwaldzustand annähern (Stufigkeit, Mosaikstruktur, natürliche Baumartenvertretung, herausragende Einzelbäume) und zu einem späteren Zeitpunkt in die freie Waldentwicklung entlassen werden können.
 
 

Kriterien: Alle Bestände, die anhand des vorgenannten Entscheidungsweges nicht in die freie Waldentwicklung einzuteilen waren, wurden vorerst der Ueberführungzone zugewiesen. Es sind dies in erster Linie Bestände,

. die jünger als 60 Jahre sind oder

. die in der Oberschicht einen grossen Anteil an Fichten, Lärchen oder Douglasien aufweisen.

In den Jungbeständen kann mit wenig Aufwand die Entwicklung natürlicher Strukturen und der Anteil naturgemässer Baumarten gefördert werden. In älteren Beständen ist dies oft schwieriger und von Fall zu Fall zu beurteilen. Die Zone wurde entsprechend den lokalen geographischen Verhältnissen und im Sinne einer praktikablen Pflege arrondiert. Ausgegangen wurde von einer Mindestfläche von 4ha für eine isolierte Fläche der Ueberführungszone. Eine Ausnahme bilden Jungbestände (<60J.), wo Eingriffe mit wenig Aufwand viel bewirken; hier wurde eine Mindestfläche von 2ha angesetzt. (Genaue Beschreibung im erwähnten Schema).
 
  Massnahmen - Überführungsdurchforstungen in Naturwaldformen, zur Förderung der Strukturdiversität ohne Korrektur der Baumartenverteilung (vgl. Kapitel: DIII-3.1.1)

- Überführungsdurchforstungen in Naturwaldformen, zur Förderung der Strukturdiversität mit Korrektur der Baumartenverteilung (vgl. Kapitel: DIII-3.1.2)
 
 

2.3.4 Sonderzone
 
 

a) Versuchsflächen (ETH/WSL/Pro Silva Helvetica), (vgl. Kapitel B-3.5)

Ziel: Weiterführung der wissenschaftlichen Versuche

Kriterien: Bestehende Versuchsflächen

Massnahmen: Gemäss Versuchsanordnung (vgl. DIII-3.1.5, DIII-3.1.7)
 
 

b) Bestände von waldgeschichtlicher Bedeutung

Ziel: Erhalten eines Beispiels der traditionellen Waldbewirtschaftung (Lärchen, Föhren und Fichten angebaut nach dem Vorwaldsystem von Gehret, Abt.27 (vgl. Kap. B-3.4), bzw. Erhalten der ältesten Buchen im Sihlwald (Roosveltplatz, Abt.20)

Kriterien: Gutachten von I. Voloscuk

Massnahmen: Auslesedurchforstung in den Jungbeständen, Vitalitätsförderung im Altholz, kein Endabtrieb (Abt.27); keine Massnahmen beim Roosveltplatz (Abt.20); (vgl. DIII-3.1.7)
 
 

c) Bestände auf Stätten von kulturhistorischer Bedeutung (Schnabelburg-Höfe)

Ziel: Erhalten der topographischen Strukturen, denen unter Umständen noch Hinweise auf die mittelalterlichen Höfe der Schnabelburg entnommen werden können

Kriterien: Fundstelle/Ausgrabungen

Massnahmen: grundsätzlich keine Massnahmen (vgl. DIII-3.1.7)
 
 

2.3.5 Sicherheitszone
 
  Ziel: Vermeidung von Gefahren (stürzende Bäume, Sichtbehinderung) für angrenzende Verkehrsflächen
 
 

Kriterien: Entlang allen öffentlich befahrbaren Strassen (Sihltalstrasse, Albisstrasse, Tobelstrasse, Ragnaustrasse, Forststrasse und Tabletenstrasse) sowie entlang der Sihltalbahn wird beidseitig ein 50 Meter breiter Streifen Wald der Sicherheitszone zugeteilt. Wege und topographische Gegebenheiten sind bei der Zonenabgrenzung zu berücksichtigen.
 
 

Massnahmen: Überführungsdurchforstung in Naturwaldformen zur Förderung der Strukturdiversität mit Entfernung von sturzgefährdeten Bäumen (vgl. DIII-3.1.3)
 
 

2.3.6 Nachbarschaftszone
 
 

Ziel: Schutz für angrenzende, traditionell genutzte Waldbestände vor unerwünschten Auswirkungen des sich selbst überlassenen Waldes.
 
 

Kriterien: Grenzt ein Waldbestand an Waldungen im Besitz Dritter, wird entlang der Grenze ein 50 Meter breiter Streifen der Nachbarschaftszone zugeteilt. Verläuft die Grenze des Waldbesitzes entlang eines deutlichen Grates, wird auf die Ausscheidung der Nachbarschaftszone verzichtet. Wege und topographische Gegebenheiten sind bei der Zonenabgrenzung zu berücksichtigen.
 
 

Massnahmen: Rücksicht auf die Anforderungen der Nachbarbestände:

- Überführungsdurchforstung in Naturwaldformen zur Förderung der Strukturdiversität mit Entfernung von potentiellen Infektionsherden (insbesondere Käferbefall) vgl. DIII-3.1.6 Im Gegenzug wird von den benachbarten Wirtschaftern Rücksicht auf die Ziele des Naturlandschaftsprojekts erwartet, also keine flächigen Kahlschläge, keine Zäune auf der Grenze u.ä.
 
 

2.3.7 Waldrandzone
 
 

Ziel: Gestaltung von ökologisch wertvollen Waldrändern
 
 

Kriterien: Grenzt ein Waldbestand an waldfreie Flächen, wird ein 30 Meter breiter Waldstreifen der Waldrandzone zugeteilt.
 
 

Massnahmen: Schaffen und Erhalten einer ausgeprägten Strauch- und Niederbaumschicht mit einer buchtigen, abwechlungsreichen Waldrandlinie (vgl. DIII-3.2).
 
 

2.3.8 Offene Flächen
 
 

Ziel: Offene Flächen waldfrei halten, extensiv bewirtschaften sowie erhalten und pflegen geschützter und seltener Biotope.
 
 

Kriterien: Nicht bestockte Fläche, die langfristig offen bleiben soll (kein Waldcharakter). Zahlreiche kleine, in der Bestandeskarte als Offenfläche ausgewiesene Flächen, mit mehrheitlichem Waldcharakter werden im Rahmen der Zoneneinteilung als Waldfläche ausgewiesen. Als wertvolle, angrenzende Offenfläche, wurde auf dem Zonenplan das Langmoos, im Besitze des Naturschutzbundes miteinbezogen.
 
 

Massnahmen: Die Offenflächen können in landwirtschaftlich genutzte und naturschützerisch wertvolle Flächen unterteilt werden. Für die Landwirtschaftsflächen sind die entsprechenden Pächter zuständig. Für die Pflege der Naturschutzflächen ist in den meisten Fällen der Forstdienst zuständig. Eine Beschreibung der Massnahmen folgt in Kapitel DIII-4.1)
 
 
 
 
 
 

.
 
 
 
 
 
 

2.4 Zonenflächenanteile und Bestandesaufbau
 
 

Die Flächensummen der ausgeschiedenen Zonen ist in der Tabelle und den drei Grafiken auf den folgenden Seiten . nach Gesamtwald

. nach Revieren

. nach Alterklassen

. und nach dem Mischungsverhältnis Nadel-/Laubholz

dargestellt. Die ermittelten Werte sind in den Grafiken durch "o" markiert und die verbindenden Linien sollen die Flächenaufteilung sichtbar machen, wobei der äussere Rahmen der Gesamtwaldfläche enstpricht.
 
  - Gesamtwald:

Rund die Hälfte der Fläche des Sihlwaldes wird zum heutigen Zeitpunkt aus der Bewirtschaftung entlassen, 22% in die Reservatszone und 24% in die freie Waldentwicklung. Weitere 29% bilden die Ueberführungszone und werden früher oder später Teil der rund vier Fünftel des Sihlwaldes sein, in denen keine Eingriffe mehr stattfinden sollen. Langfristig sind Eingriffe nur noch auf einem Flächenanteil von rund 25% notwendig.
 
 

- Nach Revieren:

Im Revier Sihlwald I nehmen die Zonen der freien Waldentwicklung sowie diejenigen Flächen, in denen auch auf lange Sicht Eingriffe stattfinden müssen (Waldrandzone, Nachbarschaftszone, Sicherheitszone und Sonderzone), einen deutlich grösseren Anteil ein als im Revier II. Letzteres ist eine Folge der engen Verzahnung der Waldflächen rechts der Sihl mit Strassenzügen, Nachbarbeständen und offenem Land. Demgegenüber haben die Reservatszone sowie die Zone, wo noch Ueberführungsschläge stattzufinden haben, einen grösseren Anteil im Revier II. Ausgedehnte Ueberführungsschläge sind namentlich in den Abteilungen 20 bis 25 notwendig, wo in den vergangenen 80 Jahren grosse Flächen verjüngt worden sind.
 
 

- Nach Entwicklungstufen:

. Reservatszone: grosse Anteile von 100-120-jährigen und stufigen Beständen; bedeutende Anteile der 60-100-jährigen Bestände

. freie Waldentwicklung: grosse Anteile der 60-100-jährigen, der über 120-jährigen und der stufigen Bestände; bedeutende Anteile der 40-60-jährigen und der 100-120-jährigen Bestände

. Ueberführungszone: grosse Anteile der 0-60-jährigen Bestände; bedeutende Anteile der 60-100-jährigen und der über 120-jährigen Bestände

. Zonen dauernder Eingriffe (Sonder-, Sicherheits-, Nachbarschafts- und Waldrandzone): auffällig geringer Anteil der 60-80-jährigen Bestände (wahrscheinlich ein Zufall)
 
 

- Nach Mischungsverhältnis Laub-/Nadelholz:

(die vier Klassen werden im folgenden mit "L90" für über 90% Laubholz, mit "L50-90" für 50-90% Laubholz, mit "N50-90" für 50-90% Nadelholz und mit "N90" für über 90% Nadelholz bezeichnet)

. Reservatszone: grosser Anteil L90 und L50-90

. freie Waldentwicklung: grosser Anteil L90 und L50-90, bedeutender Anteil N50-90

. Ueberführungszone: grosser Anteil N90 und N50-90, bedeutender Anteil L50-90 und L90

. Zonen dauernder Eingriffe: etwas grössere Anteile in N90 und N50-90 als in laubholzdominierten Beständen
 
 

Die gesamte Flächenanalyse zeigt, was aufgrund der Ausscheidungsmethode zu erwarten war, nämlich: - in kleinflächig gegliedertem Wald ist der Anteil, wo weiterhin Eingriffe zu erfolgen haben, grösser;

- die aus der Waldbehandlung entlassenen Waldbestände sind meist über 60-jährig oder stufig, die Ueberführungsbestände dagegen mehrheitlich unter 60-jährig, wobei eine breite Ueberlappungszone bis hinunter zu 40-jährigen und hinauf zu 100-jährigen Beständen besteht;

- die Reservatszone konzentriert sich fast ausschliesslich, die Zone freier Waldentwicklung zu einem überwiegenden Teil auf laubholzdominierte Bestände;

- umgekehrt die Ueberführungszone, die einen Grossteil der nadelholzdominierten Bestände umfasst, aber auch in die laubholzdominierten überlappt.

Abt.

Nr.

Reser-

vats-

zone 

Zone 

freier

Wald- 

entw'g

Ueber-

führ'g

zone 

Sonderzone Sicher

heits-

zone 

Nachb.

schaft

zone 

Wald-

rand-

zone 

offene

Fläche

Bemerkungen 
   
01      16.37   4.96 1.53 0.97    
02    22.55     1.85 2.05 1.23    
03    23.50   0.68* 2.09 0.84     * Waldprofil Schönboden 
04    30.83 2.80   3.13        
05    12.89 6.39     0.92 2.14    
06    21.96 5.77   4.17   0.92 1.25   
07    7.66 19.34     0.20 0.51    
08    15.68 7.07   2.38        
09    6.70 13.46       0.45    
10  15.29       1.47        
11  17.66                
12        26.15* 3.01       *Plenterversuchsfläche 
13  13.40     0.80*         *Durchf.versuchsfl. WSL 
14    14.24 4.64 1.92* 3.79       *Durchf.versuchsfl. WSL 
15  18.63                
36    11.33 6.39   1.23 5.18 4.37 0.43* *ohne Langmoos (3ha) 
37    9.18 9.32   8.64 3.59 4.57 3.13   
38    10.06 3.82   2.35 4.79 5.23 4.52   
39      8.17   2.80 1.91 5.23 6.79   
40          0.35 5.99 1.45 0.27   
41    6.17       5.39 1.44 1.91   
Sw I 64.98 192.75 103.54 29.55  42.22 32.39 28.51 18.30  = 512.24 ha 
16  25.08   2.37   1.63        
17  25.73             0.06   
18  36.93   0.26 0.10      0.25 1.45   
19  30.04                
20  1.16   25.11 0.45* 5.16     0.57  *Waldprofil Rooseveltpl. 
21  1.52   25.85 1.42*       0.12  *Waldprofil Waldmatt 
22    12.59 15.37   4.31        
23      23.77            
24    10.60 13.25 2.06*     2.71 3.10  *Flechtenversuchsfläche 
25    1.24 30.94            
26    3.85 11.25   5.91   1.63 2.69   
27    6.42 1.05 16.67*     0.39   *waldgesch. Bestand 
28    4.32 1.61   10.56 2.67 2.69 0.50   
29      18.18       3.53 3.38   
30  6.93   10.05 7.76*         *Wüstung Schnabelhöfe 
31  39.42   1.96            
32    5.57 0.44     2.24 2.21 0.28   
33      11.86     2.49 5.12 1.58   
34    4.01 3.62   0.38 4.95 2.46 0.81   
35    10.89       5.82 1.43    
SwII 166.81 59.49 196.94 28.46  27.95 18.17 22.42 14.54  = 534.78 ha 
99                8.22  Offenlächen 
Sw tot. 231.79 252.24 300.48 58.01  70.17 50.56 51.93 41.06 = 1055.24 ha 

  Tab. D-9: Flächenzusammenstellung der Zoneneinteilung nach Abteilungen und Revieren
 
 
 
 

 

R F U V S N W O  
Reser-

vat

freie

Waldentw.

Überfüh-

rung

Sonder-

zone

Sicher

heitsz.

Nachbar-

schaftsz.

Wald-

randz.

Offen-

flächen

Total

Sihlwald

   
  nach Revieren
   
Sihlwald I 65.0  192.8  103.5  29.6  42.2 32.4  28.5  18.3 512.3 ha 
  6.2 18.3 9.8 2.8 4.0 3.1 2.7 1.7 48.6 %
Sihlwald II 166.8  59.5  196.9  28.5  28.0  18.2  22.4  14.5 534.8 ha 
  15.8 5.6 18.7 2.7 2.7 1.7 2.1 1.4 49.3 %
ganzer Wald 231.8  252.2  300.5  58.0  70.2  50.6  51.0  41.0  1055.3 ha
  21.9 23.9 28.5 5.5 6.7 4.8 4.8 3.9 100.0 %
   
  nach Entwicklungsstufen (%-Zahlen nur auf bewaldete Fläche bezogen)
   
Jungwuchs/ 6.5 7.6  50.2  2.6  9.6  4.2  3.8    84.5 ha
Dickung 0.6 0.7 5.0 0.3 0.9 0.4 0.4   8.3 %
                   
Stangenholz 0.5  14.9  72.9  3.5  11.6  5.8  7.3    116.4 ha 
  -.- 1.5 7.2 0.4 1.1 0.6 0.7   11.5 %
                   
schwaches 0.1 10.7  16.0  0.2  2.7  1.0  3.2    33.9 ha 
Baumholz -.- 1.1 1.6 -.- 0.3 0.1 0.3   3.4 %
                   
mittleres 31.0  106.6  88.2  7.1  7.1  10.3  8.9    259.2 ha 
Baumholz 3.1 10.5 8.7 0.7 0.7 1.0 0.9   25.6 %
                   
Altholz I 57.5  64.6  55.1  31.5  20.2  15.9  12.4    257.2 ha 
  5.7 6.4 5.4 3.1 2.0 1.6 1.2   25.4 %
                   
Altholz II 84.4  9.4  9.8  5.5  11.1  3.6  6.0    129.9 ha 
  8.3 0.9 1.0 0.5 1.1 0.4 0.6   12.8 %
                   
Altholz III 4.4 3.1  6.8  7.4  1.8  1.0  2.3    26.7 ha 
  0.4 0.3 0.7 0.7 0.2 0.1 0.2   2.6 %
                   
ungleichalt 47.0  35.4  1.4  0.2 6.1  8.8  7.2    106.0 ha 
stufig 4.6 3.5 0.1 -.- 0.6 0.9 0.7   10.4 %
   
  nach Mischungsverhältnis (%-Zahlen nur auf bewaldete Fläche bezogen)
   
> 90% Ndh 2.0  5.5  53.2  1.7  9.2  8.5  8.7    88.8 ha 
  0.2 0.5 5.3 0.2 0.9 0.8 0.9   8.8 %
                   
50-90% Ndh 11.2  33.4  92.8  21.3  12.8  6.1  11.3    188.9 ha 
  1.1 3.3 9.1 2.1 1.3 0.6 1.1   18.6 %
                   
50-90% Lbh 80.2  72.6  77.6  10.5  26.9  11.3  11.2    290.3 ha 
  7.9 7.2 7.7 1.0 2.6 1.1 1.1   28.6 %
                   
> 90% Lbh 138.0  140.7  76.8  24.5  21.2  24.7  19.9    445.8 ha 
  13.6 13.9 7.7 2.4 2.1 2.4 1.9   44.0 %

  Tab. D-10: Zonenflächenanteile und Bestandesaufbau
 
 
Fig. D-2: Zonenflächenanteile und Reviereinteilung  
 
 
Fig. D-3: Zonenflächenanteile und Mischungsverhältnis Nadel-/Laubholz
 
   
 
 
Fig. D-4: Zonenflächenanteile und Entwicklungsstufen
 
    3. Waldbehandlung
 
 
 
 

3.1 Massnahmenplan
 
 

Für alle Waldbestände, in welchen Eingriffe geplant sind, wurde basierend auf der Bestandeskarte ein Massnahmenplan erstellt (vgl. Anhang). In diesem werden sieben Eingriffsarten unterschieden, die im folgenden genauer umschrieben werden. Weiter enthält der Massnahmenplan Angaben, in welchem Drittel der laufenden Planungsperiode die Massnahme erfolgen soll.
 
 

3.1.1 Überführungsdurchforstung in Naturwaldformen zur Förderung der Strukturdiversität ohne Korrektur der Baumartenzusammensetzung
 
 
Von dieser Massnahme betroffen sind Flächen der Überführungszone. Zum grössten Teil sind es junge Bestände mit einem kleinen Nadelholzanteil. In erster Linie soll eine möglichst naturgemässe, vielschichtige Struktur geschaffen werden. Weisstannen und Eiben sollen in den ihnen zusagenden Waldgesellschaften gefördert und ihre natürliche Verjüngung gesichert werden.
 
  Massnahmen: - In Jungbeständen unter 60 Jahren eine situative, kleinräumige Abwechslung von:

. nichts machen (Beobachtung der weiteren Entwicklung)

. mittelwaldartig oder nach Gruppenplentersystem die Struktur aufbrechen

. nach bisheriger Auslesedurchforstung weiterbehandeln

Diese Möglichkeiten sind gutachtlich je nach Bestandesverhältnissen und in zufällig wirkender Art und Weise anzuwenden; im Mittel ist 35-45% des Zuwachses zu nutzen.

- In den über 60- bis 90-jährigen Beständen keine groben, die Bestandesstruktur aufbrechenden Massnahmen mehr, sondern sanfte bis mittlere Eingriffe; Entnahmen von höchstens 50% des Zuwachses.

- Letzte Eingriffe können auch in den 90- bis 120-jährigen Beständen stattfinden; es ist jedoch nicht mehr als 25% des Zuwachses zur behutsamen Verbesserung der Struktur zu entnehmen.
 
 

3.1.2 Überführungsdurchforstung in Naturwaldformen zur Förderung der Strukturdiversität mit Korrektur der Baumartenzusammensetzung
 
 
Von dieser Massnahme betroffen sind Flächen der Überführungszone. Zum grössten Teil sind es Bestände mit einem hohen Nadelholzanteil. In erster Linie soll eine möglichst naturgemässe, vielschichtige Struktur geschaffen und gleichzeitig die standortgerechten Baumarten gefördert werden. Weisstannen und Eiben sollen in den ihnen zusagenden Waldgesellschaften bevorzugt behandelt und ihre natürliche Verjüngung gesichert werden.
 
  Massnahmen: - In Jungbeständen unter 60 Jahren eine situative, kleinräumige Abwechslung von:

. nichts machen (Beobachtung der weiteren Entwicklung)

. kleinflächig auf den Stock setzen (z.B. bei Reinbeständen mit standortsfremden Baumarten)

. mittelwaldartig oder nach Gruppenplentersystem die Struktur aufbrechen und standortsgerechte Baumarten fördern, konsequente Entnahmen zur Mischungsregulierung

. nach bisheriger Auslesedurchforstung weiterbehandeln; standortsgerechte Baumarten fördern, konsequente Entnahmen zur Mischungsregulierung

Diese Möglichkeiten sind gutachtlich je nach Bestandesverhältnissen und in zufällig wirkender Art und Weise anzuwenden; im Mittel ist 35-45% des Zuwachses zu nutzen.

- In den über 60- bis 90-jährigen Beständen keine groben, die Bestandesstruktur aufbrechenden Massnahmen mehr, sondern sanfte bis mittlere Eingriffe; Förderung standortsgerechter Baumarten; Entnahmen von höchstens 50% des Zuwachses.

- Letzte Eingriffe können auch in den 90- bis 120-jährigen Beständen stattfinden; es ist jedoch nicht mehr als 25% des Zuwachses zur behutsamen Verbesserung von Struktur und Baumartenvertretung zu entnehmen.
 
 

3.1.3 Überführungsdurchforstung in Naturwaldformen zur Förderung der Strukturdiversität mit Entfernung von sturzgefährdeten Bäumen
 
 
Von dieser Massnahme betroffen sind die Bestände der Sicherheitszone. Folgende Massnahmen sind zu realisieren:
 
  - keine Holzproduktion im herkömmlichen Sinn, sondern Abwendung von Gefahrenmomenten (Entfernen von Bäumen oder Beständen, die auf Verkehrsachsen stürzen könnten)

- Abklären, ob langfristig Massnahmen überhaupt notwendig sind und ob Gefährdung tatsächlich grösser als in bewirtschaftetem Wald ist

- Erhalten von Sicht- und Blendschutz gegen Waldinneres

- Ueberprüfung von Gesundheit und Standfestigkeit von exponierten Bäumen

- Fledermausbäume am Rand der Zone möglichst stehen lassen

- Eingriffe durch kant. Tiefbauamt im Dienste der Verkehrssicherheit werden bis zu einer Tiefe von 10 Metern toleriert
 
 

3.1.4 Überführungsdurchforstung in Naturwaldformen zur Förderung der Strukturdiversität mit Auflichtung im Waldrandbereich, zur Förderung lichtbedürftiger Baum- und Straucharten sowie der Bodenvegetation
 
 
Von dieser Massnahme betroffen sind alle Bestände der Waldrandzone. Eine detaillierte Beschreibung der Massnahmen im Waldrandbereich folgt im Kapitel DIII-3.2.
 
  3.1.5 Überführungsdurchforstung in Plenterstruktur im Sinne von Wirtschaftswald
 
 
Von dieser Massanhme betroffen ist die Plenterversuchsfläche in Abteilung 12. Die Massnahmen haben sich nach der Vereinbarung mit der Pro Silva Helvetica aus dem Jahre 1972 zurichten. Die wesentlichsten Punkte sind:
 
  - Grössere Vorratsschwankungen sollen vermieden werden

- Es ist eine natürliche Ansamung und Verjüngung anzustreben. Je nach Waldgesellschaft soll sie einzel-, trupp- oder gruppenweise erfolgen.

- Auf Anpflanzungen wird verzichtet.

- Es ist eine Bestandeschronik, die mindestens einmal jährlich nachgeführt wird zu führen. Sie soll die Art der Nutzungen, Pflegemassnahmen, Erträge, Kostenberechnungen, Waldzustand, Samenjahre und Zapfenproduktion enthalten.
 
 
 
 

3.1.6 Überführungsdurchforstung in Naturwaldformen zur Förderung der Strukturdiversität mit Entfernung von potentiellen Infektionsherden (insbesondere Käferbefall)
 
 
Von dieser Massnahme sind die Flächen der Nachbarschaftszone betroffen. Im Mittelpunkt steht hier die Rücksichtnahme auf die Anforderungen der Nachbarbestände: - konsequentes Entfernen von Käferbäumen oder anderen Quellen epidemischer Krankheiten

- Entfernen von wenig standfesten Bäumen im Grenzbereich

- tolerieren von grenzüberschreitender Holznutzung
 
 

3.1.7 Durchforstung gemäss Sonderzielen für wissenschaftliche Versuche sowie zu waldgeschichtlichen Demonstrationstwecken, Massnahmen gemäss im Einzelfall festgelegten Vorgaben der federführenden wissenschaftlichen Institutionen
 
 
Betroffen von dieser Massanhme ist die Sonderzone. Die Massnahmen in den einzelnen, im Zonenplan ausgewiesenen Flächen, sind die folgenden:
 
  - Waldprofile (Abt.3,20,21): keine Eingriffe

- Flechtenversuchsfläche (Abt.24): keine Eingriffe

- Schnabelhöfe (Abt.30): grundsätzlich keine Massnahmen der Waldgestaltung; im weitern:

. obwohl Biotop künstlich angelegt, kein Rückbau, da jede Veränderung des Reliefs vermieden werden sollte

. zusammen mit Archäologie abklären, ob Schutzmassnahmen erforderlich

- Risenbuck (Abt. 30): Der Orchideen-Föhrenwald am Risenbuck wurde vermutlich früher als 'Föhrenwiese' beweidet. Zur Erhaltung dieser seltenen, lichten Waldgesellschaft sollen bei Bedarf stark beschattende Einzelbäume entfernt werden

- Versuchsflächen ETH (Abt. 12,14): gemäss Anleitung ETH

- Versuchsflächen WSL (Abt. 12,13): gemäss Anleitung WSL

- Gehret'sches Vorwaldprinzip Abt.27 (vgl. Kap. B-3.4):

. Der Waldbestand ist als bewirtschafteter Wald zu erhalten, d.h. der Durchforstungsbetrieb ist wie bisher weiterzuführen.

. Auf einen Abtrieb der Bestände ist zu verzichten.

. Die bisherigen Wertträger Lärche, Föhre und Fichte sind im gleichen Umfang beizubehalten, also keine Verschiebung der Baumartenanteile anzustreben.
 
 
 
 
 
 

3.2 Massnahmen der Waldrandgestaltung
 
 

3.2.1 Ziel
 
 

Naturnahe Waldränder brauchen Pflege, da sonst die hochstämmigen Waldbäume über kurz oder lang die Strauch- und Krautschicht verdrängen und gegenüber dem Freiland, das durch künstliche Massnahmen waldfrei gehalten wird, einen schroffen Uebergang bilden würden. Das Ziel der künftigen Waldrandpflege ist es, den ökologischen Wert des Lebensraumes zu erhöhen, was durch die Gestaltung von stufigen, strukturreichen Waldrändern erreicht wird (vgl. Kapitel B-1.5.3 und C-3.8). Mit der Pflege können im Sinne einer Optimierung je nach den lokalen Verhältnissen (anstossendes Siedlungsgebiet, Kulturland o.a.) verschiedene Zielbilder angestrebt werden. Die Waldrandpflege muss langfristig und zielgerichtet angelegt sein, es kann Jahrzehnte dauern, bis sich eine vielfältige Strauchschicht ausbildet.
 
 

3.2.2 Prinzip der Waldrandpflege
 
 

Um eine ausgeprägte Strauchschicht zu erhalten, muss für den Strauchsaum im Waldrandbereich Licht und Platz vorhanden sein. Dazu müssen die Randbäume zurück gedrängt werden. Ist ein Strauchsaum einmal ausgebildet, muss er mittels spezifischer Strauchpflege erhalten werden, indem die Sträucher zurückgeschnitten oder auf den Stock gesetzt und die aufkommenden Waldbäume entfernt werden. Der Strauchsaum würde sonst innerhalb von wenigen Jahren, der natürlichen Entwicklung entsprechend, von den Waldbäumen verdrängt. Es sind ausschliesslich einheimische und standortgerechte Arten zu fördern. Die Pflege ist regelmässig in Abständen von 6 bis 10 Jahren zu wiederholen.
 
 

Ökologisch wertvolle Waldränder dürfen nie auf ihrer ganzen Länge gleichzeitig gepflegt werden. Die Waldrandpflege soll nur Abschnittsweise erfolgen. In Abschnitten von 20 - 50m Länge soll ca. alle fünf Jahre eingegriffen werden, während in den dazwischenliegenden Abschnitten mit einer zeitlichen Verschiebung von mindestens drei Jahren gepflegt wird. Auf diese Weise bleibt immer ein Teil des Waldrandes ungestört, so dass Tiere und Pflanzen ungestört überleben können.
 
 

Bei jeder Waldrandpflege sollen markante Randbäume erhalten bleiben, desgleichen Altholz und stehendes oder liegendes Totholz. Bei der Pflege anfallendes Astmaterial wird teilweise zu Asthaufen aufgeschichtet. Damit entstehen weitere interessante Lebensräume für Vögel, Insekten und Kleinsäuger. Entlang von Strassen und Wegen sollen Dornsträucher bevorzugt werden. Sie bieten der Fauna Schutz vor störenden Einflüssen.
 
 

Heute werden Waldränder oft maschinell geschnitten. Das maschinelle Schneiden bewirkt lediglich ein horizontales Zurückschneiden herauswachsender Äste bis auf 3-4 m Höhe. Da Sträucher und Bäume häufig direkt an der Waldrandlinie stehen, werden die Äste nahe am Stamm abgeschnitten, was unschön aussieht und die bestehende Strauchschicht stark beeinträchtigt. Die künftige Waldrandpflege kann nicht nur eindimensional, entlang der Waldrandlinie erfolgen, sie muss viel mehr bis ins Innere des Waldrandbestandes eindringen.
 
 
 
 

3.2.3. Methoden der Waldrandpflege
 
 

Die Art und Weise, wie ein Waldrand gepflegt wird, richtet sich vor allem nach dessen ökologischen Wert und nach dessen Bestandesalter. Bei der Pflege ist an Ort und Stelle zu entscheiden, wie ein Eingriff in die Waldrandzone aussehen soll. Um eine Vorstellung möglicher Waldrandeingriffe zu bekommen, werden die, im Zusammenhang mit der Waldrandkartierung auf dem Zürich- und Adlisberg beschriebenen Pflegemethoden angegeben (Christen, 1993):
 
 

Tab. D-11: Waldrandpflegemethoden

1. BS: 1. Baumschicht (Bäume > 15m), 2. BS: 2. Baumschicht (Bäume 5-15m), ST: Strauchschicht, WR: Waldrand, R: Zurückschneiden, X: Fällen
 
 


 
 
 
 
  Tab. D-11: Waldrandpflegemethoden (Fortsetzung)

1. BS: 1. Baumschicht (Bäume > 15m), 2. BS: 2. Baumschicht (Bäume 5-15m), ST: Strauchschicht, WR: Waldrand, R: Zurückschneiden, X: Fällen
 
 


 
 
 

3.2.4 Aufwandabschätzung
 
 

Für die Waldränder des Forstreviers Zürichberg/Adlisberg wurde aufgrund der Waldrandkartierung eine relativ genaue Abschätzung des jährlichen Aufwandes für die Waldrandpflege vorgenommen (Christen 1993). Es wurde im folgenden versucht, die Waldrandkartierung des Sihlwaldes (BGU, 1986) an die dort gemachten Beschreibungen und Grundlagen anzupassen (vgl. Plan im Anhang). Für ein detailliertes Bild sowie für die Erstellung eines Massnahmenplanes müssten die Waldränder des Sihlwaldes neu aufgenommen werden. Die folgende Zusammenstellung der Waldrandsituation im Sihlwald und die Aufwandabschätzung beziehen sich nur auf die im Zonenplan als Waldrandzone bezeichneten Waldränder.
 
 

Tab. D-12: Waldrandsituation und -massnahmen im Sihlwald gemäss Waldrandkartierung BGU, 1986 und Schätzungen; nur Waldränder der Waldrandzone gemäss Zonenplan: LA: Langzeitpflege, PLE: Plenterartige Pflege,

JU: Jungwuchspflege BU1: Buchtenhieb, 1. Etappe

RB: Randbaumpflege BU2: Buchtenhieb, 2. Etappe

ZR: Zurückhaltende Pflege
 
 
 
 
 
 
 
Kriterien/

Massnahmen

Bewertung/

Einteilung

Lauf-

meter

Anteil an

Ges. länge

mit Prio-

rität

ohne Priorität
Waldrand total   16'750 100% 11300 5450
ökologischer

Wert

(gem. BGU, 86)

wertvoll 3780 22,6% (nicht

ausge-

wertet)

(nicht

ausge-

wertet)

mässig 8720 49,4%
schwach 1960 11,7%
unbedeutend 2740 16,4%
Umgebung

(gem. Karte)

Kulturland 10900 65,1% (nicht

ausge-

wertet)

(nicht

ausge-

wertet)

Strasse, Zaun,... 5400 32,2%
Bauten 450 2,7%
Erholungs-

wert

ausgeprägt 700 4,2% (nicht

ausge.)

(nicht

ausge.)

Pflegemethoden

(grobe 

Schätzungen)

LA 3800 22,7% 3800  
PLE 5500 32,8% 3000 2500
JU 2500 14,9% 2500  
BUI 3200 19,1% 2000 1200
RB 1000 6,0%   1000
ZR 750 4,5%   750

 
 
 

Ausgehend vom Aufwand für die einzelnen Pflegemethoden (vgl Tabelle D-13) und einem 6 jährigen Pflegerhythmus für Waldränder mit Priorität und einem 10 jährigen Rhythmus für jene ohne Priorität müssen jährlich 2425m Waldrand mit einem Aufwand von 1066h pro Jahr gepflegt werden (Tabelle D-14).
 
 

Tab. D-13: Aufwand der einzelnen Waldrandpflegemethoden nach gemäss Waldrandkonzept Zürichberg
Pflegemethode:
Aufwand

für 10 Laufmeter und 15m Eingriffstiefe:

Langzeitpflege (LA)
4h
Plenterartige Pflege (PLE)
6h
Jungwald-Waldrandpflege (JU)
2h
Buchtenhieb (BUI + BUII)
6h
Randbaumpflege (RB)
1h
Zurückhaltende Pflege (ZR)
0h

 
 
  Tab. D-14: Abschätzung des totalen Arbeitsaufwandes in Meter pro Jahr und in Arbeitsstunden pro Jahr für die Waldrandpflege der Waldrandzone gemäss Zonenplan (m/j = Laufmeter pro Jahr; h/j = Forstwartarbeitsstunden pro Jahr)
jährlicher Aufwand in m/j 1880 545 2425
jährlicher Aufwand in h/j 834 323 1066