4.1.1 Landwirtschaftlich genutzte Flächen
4.1.2 Waldriede, Naturschutzvorrangflächen
Die z.T. kleinen Waldlichtungen und Waldriede, die
im Zonenplan als Offenflächen ausgeschieden sind, sollen vor der Bewaldung
bewahrt werden, das heisst es sind regelmässige Pfelgeeingriffe nötig,
die in der Regel durch den Forstdienst auszuführen sind.
- Erlenmoss, Langmoos, Vorder Halden: entpsrechend den kantonalen, bzw. kommunalen Schutzverordnungen der Gemeinden Horgen und Oberrieden, i.R. ein Schnitt im Herbst
- Waldmatt: Schilfbestand erhalten, Schnitt von Schilf und einwachsenden Gehölzen, Heben Wasserpegel durch Schliessen künstlicher Abflussrinnen
- Albishornweiher: mehr Lichteinfall durch Auslichten der Ufervegetation; ev. weiteres Ausbaggern notwendig (zuletzt 1986)
- Summerhalden: Pflege der Waldrandzone, Ausmagern der Wiese durch Schnitt und Abführen des Schnittgutes, Erhalten des Birkengehölzes
- Hochwacht: Ausmagern der Wiesen durch zweimaligen
(später einmaligen) Schnitt und Abführen des Schnittgutes
Ziel: Die Erschliessung des Sihlwaldes ist nur soweit
instandzuhalten, als sie für Erholungszwecke sowie einen zurückhaltenden
Gebrauch im Rahmen der reduzierten Nutzung überhaupt noch nötig
ist.
Massnahmen: Ein Teil der Strassen kann zur Renaturierung
sich selbst überlassen werden; ein grosser Teil wird noch so viel
Unterhalt benötigen, dass die Waldwege für Fussgänger benutzbar
bleiben und bequem von zwei Personen nebeneinander begangen werden können.
- Waldstrassen sollen in ihrer Breite zu Waldwegen redimensioniert werden (die Sihlwaldstrasse z.B. von 6m Breite auf 4m).
- Waldstrassen sind nicht aufzubrechen oder im Unterbau zu schwächen, sondern sollen sich von selbst zu Ruinen zurückentwickeln; bei Bedarf kann auch eine länger nicht mehr benutzte Wegstrecke in kurzer Zeit und mit geringem Aufwand wieder befahrbar gemacht werden.
- Es genügt, Waldwege, die weiterhin für die Holzabfuhr notwendig sind, jeweils vor dem Befahren wieder instandzustellen.
- Grundsätzlich soll die Erschliessung eher mittels Stichstrassen als durch vernetzte Wege gewährleistet werden.
- Der Motorfahrzeugverkehr ist in einem phasenweisen Vorgehen drastisch einzuschränken bzw. zu unterbinden; dies gilt insbesondere auch für die betriebseigenen und die jagdlichen Fahrzeuge (Ausnahmeerlaubnis für Abtransport von erlegtem Wild) sowie für den Verkehr zu Wissenschaftszwecken; in der Reservatszone sind Fahrten nur für äusserste Notfälle zu erlauben; zu bevorzugen ist der Verkehr mit Pferdefuhrwerken; es sind an geeigneten Stellen Hindernissse, Furten oder Barrieren einzurichten, die mit Pferdefuhrwerken passiert werden können, nicht aber mit dem PW oder LKW.
- Wo nicht mehr benötigt, ist LKW-Verkehr durch natürliche Hindernisse zu unterbinden.
- Die Wasserableitung auf den Waldwegen erfolgt am sinnvollsten durch Mulden (analog Querrrinen), was auch den Fahrradverkehr zu angepasster Geschwindigkeit zwingt.
- Die Erlebnispfade sind mit Ausnahme der Anfangs- und Endpartien, wo sie an Waldwege stossen, instandzuhalten.
- Die Sihlwaldstrasse ist in fein bekiestem Zustand
zu bewahren, so dass sie mit Kinderwagen und Rollstühlen befahren
werden kann.
- Die Standortgemeinden haben ein grosses Interesse an der Erhaltung des Wegnetzes gezeigt; sie sollten sich deshalb am Unterhalt beteiligen.
- Der Unterhalt des Gratweges, der teilweise über Grundstücke Dritter führt, könnte durch das Stadtforstamt erfolgen, sofern sich Kanton und Nachbargemeinden an den Kosten beteiligen.
- Von der Station Sihlbrugg ist im Hochwasserbereich und unter der Bahnbrücke hindurch ein neuer Fussweg bis zur Steinchrattenbrücke zu erstellen, so dass die Erholungssuchenden nicht auf der verkehrsreichen Sihltalstrasse gehen müssen.
- Ein grosser Teil der Parkplätze entlang der Sihltalstrasse sind aufzuheben; sie sind im Rahmen des Projekts nicht erwünscht; aus Gründen der Verkehrssicheheit notwendige Abstellplätze sind durch das Tiefbauamt des Kantons zu übernehmen.
- Im Zuge der Renaturierung der Sihl ist die Strasse
im Bereich des Schüepenlochs neu zu trassieren.
- Langholzlager: die Holzkäufer sind künftig vertraglich zu verpflichten, ihr Holz fristgemäss abzutransportieren
- Brennholz- oder Wellenlager: nur kurzfristige Lagerung solange Holzschlag im Gang
- Einrichtungen zum Holzlagern, sofern sie nicht mehr gebraucht werden: Querläger, Pneu-Baumschütze etc. demontieren
- Bäume mit Lager- oder Transportschäden in Bereichen, wo nicht mehr geholzt wird: fällen und abführen
- Schlagabraum: Wurzelanläufe, Stammscheiben oder -stücke, Scheiter u.ä. entfernen
- Fahrspuren im Bestand: ausnivellieren
- Unterstände und Hütten, die nicht mehr gebraucht werden: abbrechen und wegführen
- Längsverbauungen an Wegen: Drahtkörbe, Mauern, Entwässerungsschalen oder betonierte Spitzgräben abbrechen
- Baumaterialien wie Rohre, Schalen, Wasserleitungen, Kanthölzer, Schalbretter, Kunststeine: einsammeln und abführen
- Abfallkörbe: können entfernt werden; dem Waldbesucher ist zuzumuten, seine Abfälle mit nach Hause zu nehmen und getrennt zu entsorgen
- Ueberreste von alten Zäunen: Pfosten, Drahtgeflechte,
Plastikbänder, Einstiege usw. einsammeln und abführen.
Massnahmen: In einer Studie des Gefährdungspotetials des Tommen- und Eichbachs kommen die Autoren (Andreas Steiger/Basler & Hofmann) zum Schluss, dass wegen der speziellen Geländekonfiguration
. natürlicher Geschieberückhalt
. hoher Feinanteil, der bewirkt, dass erodiertes Material als Suspension und nicht als eigentliches Geschiebe abtransportiert wird
. gutmütiges Rutschverhalten der Moräneüberdeckung, wegen relativ niedriger Durchlässigkeit für Sickerwasser
. bestehende Sperren, die meist lediglich dem Schutz der zahlreichen Waldstrassen (und viel weniger der Sicherung von Sihltalstrasse und Sihltalbahn) dienen, nicht mehr erneuern oder - vor allem im Sichtbereich der Wege - entfernen
. Durchlässe unter Waldwegen womöglich durch Furten ersetzen, so dass Verklausungen wegen der oft zu engen Durchlassrohre nicht mehr möglich sind
. Holzsperren mit natürlichem Bewuchs und für die Fauna wertvollen Auflandungszonen eher belassen als Stein- oder Betonkonstruktionen
. Die Funktionstüchtigkeit von Waldwegen, die weiterhin benutzt werden, ist zu berücksichtigen, aber nicht zu überbewerten
Obwohl der Sihlwald seit 500 Jahren mehr oder weniger
planmässig bewirtschaftet wird, sind nur spärlich kulturelle
Denkmäler der Bewirtschaftung oder Bebauung zu finden, die es lohnen,
erhalten zu werden. Die Gebäude des ehemaligen Werkbetriebes Sihlwald
werden in der künftigen Informations- und Bildungsstätte "Sihlwaldhäuser"
integriert werden. Über die früheren Waldungen und die damaligen
Transporteinrichtungen bieten Beschreibungen, Fotos, Pläne und der
Sihlwaldfilm von 1913 ein viel anschaulicheres Bild, als die bescheidenen
Reste davon, die in den heutigen Waldbeständen noch zu sehen sind.
4.6 Gestaltung
von Nicht-Waldelementen
. Begrasung in der Wegmitte erwünscht; seitliches Einwachsen durch Aeste von Bäumen und Sträuchern soweit zulassen, als ein bequemes Wandern von zwei Personen Seite an Seite möglich bleibt
. keine offensichtlich künstlichen Bauelemente verwenden, bzw. solche entfernen: Betonschalen, Rohre, Zementpflästerungen (ausser für Furten), freiliegende Betonteile usw.
. Bauteile so anfertigen oder umbauen, dass langfristig keine Unterhaltsarbeiten anfallen; Wegunterhalt restriktiv, also nur soviel wie notwendig vornehmen
. künstliche Hangsicherungen (Drahtkörbe, Mauern, Blockwürfe) entfernen, statt dessen: Hang sich selbst überlassen, überdeckte Hangroste, Weg unterbrechen oder - als schlechteste Lösung - Grünverbau mit heimischen Weidenarten
. nur rollstuhlgängige oder sonst stark begangene Wegstücke bequem passierbar halten; auf anderen Wegen ist das Umgehen, Ueberklettern oder "unterqueren" von Hindernissen wie Baumstämmen oder Rutschkegeln bis zu einem gewissen Grad zuzumuten
. Wegweiser aus natürlichen Materialien mit
diskreter, nicht unbedingt einheitlicher Gestaltung; sparsamme Ausbringung
- Fusswege/Erlebnispfade:
. Begehbarkeit ohne übertriebene Bequemlichkeitsansprüche erhalten: als Vorbild könnte ein einfacher Wildwechsel gelten
. Tritte in steilem Gelände sollten ohne offensichtliche Befestigung auskommen
. keine Markierung im Gelände
. in einem Umkreis von 50m zu Waldwegen kein Unterhalt von Erlebnispfaden; allzu deutliche Spuren ausnivellieren
. Verlauf von Erlebnispfaden in offiziellen Publikationen
und Karten nicht vermerken
die überaus zahlreichen Erholungseinrichtungen
sind drastisch zu reduzieren; gegenüber den Angaben aus dem Wirtschaftsplan
1981 sind etwa folgende Mengenzahlen anzustreben:
Objekte | WP |
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1981 |
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Sitzbänke | 124 |
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Feuerstellen | 28 |
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Abfallkörbe | 47 |
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|
Brunnen | 15 |
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Waldlehrpfade | 2 |
|
|
|
|
ACS-Rundwanderwege | 2 |
|
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Forstpfad | 1 |
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Waldhütten | 14 |
|
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|
|
Autorast-Parkplätze | 3 |
|
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|
Tab. D-15: Übersicht über
die Erholungseinrichtungen
Die verbleibenden Einrichtungen sind sparsam auszustatten.
Die Gestaltung muss keinen Designern-Ansprüchen gerecht werden und
soll auch nicht unbedingt einheitlich sein. Am besten sind Einrichtungen,
die als solche kaum zu erkennen sind. Es sind keine Beschriftungen anzubringen.
Zoneneinteilung |
|
|
|
|
|
|
|
R Reservatszone |
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F freie Waldentwicklung |
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U Ueberführungszone | |||
- 0-60-jährig |
|
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- 60-100-jährig |
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- ü.100-jährig + stufig |
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|
|
V Sonderzone |
|
|
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S Sicherheitszone |
|
|
|
N Nachbarschaftszone |
|
|
|
W Waldrandzone |
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ganzer Wald |
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Tab. D-16: Hiebsatzherleitung
2) Im Laufe der Alterung von 60 bis 100 Jahren ist eine durchschnittliche Vorratszunahme von 400 auf 630 m3/ha oder jährlich 7.0 m3 zu erwarten; der Zuwachs beträgt dagegen rund 14 m3/ha; es können deshalb jährlich höchstens 7.0 m3 pro Jahr und ha entnommen werden.
3) Im Laufe der Bestandesentwicklung bis 120 Jahren ist eine weitere Vorratsäufnung um 170 m3 auf 800 m3/ha oder jährlich 8.5 m3/ha zu erwarten; der Zuwachs beträgt dagegen nur noch 11.5 m3/ha, sodass noch höchstens 3.0 m3/ha + Jahr entnommen werden sollten.
4) Die Behandlung der Sonderzone (Versuchsflächen, Plenterwaldflächen, waldhistorische Relikte) entspricht annähernd einer Nutzung im bisherigen Umfang von 8.0 m3/ha. Auf den 58 ha der Sonderzone werden nur auf 46 ha Eingriffe nötig sein (vgl. DIII-2.3.4)
5) In der Sicherheitszone finden keine normalen Nutzungen statt, sondern nur Eingriffe mit dem Ziel, stabile Waldbestände zu erziehen oder wenig standfeste Einzelbäume zu entfernen.
6) Holznutzung nur in Rücksicht auf Nachbarbestände (Forstschutz, Stabilität)
7) Für Waldrandgestaltung wird es langfristig notwendig sein, annährend den Zuwachs von 7-8 m3/ha zu nutzen. Zur Initiierung der Waldrandgestaltung sind u.U. etwas grössere Eingriffe notwendig.
3'000 fm
festgelegt. Diese setzen sich zusammen aus:
konventionelle Holzschläge zur
Bestandeserziehung (Zonen U und V) 2'120 fm
Dienstleistungs-Holzschläge entlang
Strassen und Nachbarparzellen
(Zonen S und N) 480 fm
Holzschläge zum Zweck der Waldrand-
gestaltung (Zone W) 400 fm
Nicht im Hiebsatz inbegriffen ist sogenanntes Schadholz,
das als Folge von Wind-, Schnee- oder Eiseinwirkung zu Fall kommen könnte
und nicht aus dem Wald entfernt wird. Ereignisse dieser Art sind schwer
abzuschätzen und werden in Zukunft im Sihlwald Teil der Normalität
sein. Man wird sich auch vom Begriff "Schadholz" im Zusammenhang mit der
Naturlandschaft an der Sihl trennen müssen: abgestorbene, umgeworfene,
geknickte oder entwurzelte Bäume sind nicht ein Schaden für den
Wald, sondern eine ökologische Bereicherung, die in einem weiten Rahmen
willkommen ist.
Der festgesetzte Hiebsatz liegt weit unter den Nutzungen der Jahre 1981 bis 1990, bzw. 1986 bis 1990 und bedarf deshalb der weiteren Erklärung:
- Auf vielen der Flächen, wo bereits Überführungsdurchforstungen durchgeführt worden sind, werden keine weiteren Eingriffe mehr nötig sein.
- Ein grosser Teil der, in der geplanten Periode anfallenden Pflegeeingriffe, wird in jungen Beständen erfolgen, also kleine Holzmengen zur Folge haben.
- Die Überführung von Hochwald in Naturwald mittels starker Durchforstungseingriffe ist in den letzen Jahren verschiedentlich diskutiert worden. Internationale Waldfachleute tendieren eher zu kleinen oder keinen Eingriffen. Als Folge eines Lernprozesses wird man im Sihlwald künftig auf grosse Eingriffe verzichten.
- An vielen durch die Durchforstungen freigestellten Bäumen wurden in den letzten Jahren vermehrt Kronenverlichtungen festgestellt, was ebenfalls für die Zurückhaltung bei den geplanten Eingriffen spricht.
- Die hohen Nutzungsmengen der letzten Jahre sind
aber auch Ausdruck des hohen Personalbestandes. Dieser ist im Stadtforstamt
seit 1990 rückläufig und durch vermehrte Arbeitseinsätze
der Mitarbeiter der beiden Sihlwaldreviere in den Stadt-Revieren besteht
von dieser Seite kein Druck mehr für grosse Durchforstungseingriffe.
Die 3'000 fm jährliche Nutzung verteilen sich
wie folgt auf die beiden Reviere sowie die Gebiete links und rechts der
Sihl:
Revier/Gebiet |
|
||
|
|
|
|
Sihlwald I |
|
|
|
. Sw I links der Sihl |
|
|
|
. Sw I rechts d. Sihl |
|
|
|
Sihlwald II |
|
|
|
Tab. D-17: Hiebsatzverteilung
Es besteht die Absicht die Streubodenhütte für
die Benutzung durch die Waldschule auszubauen. Die Betriebsinfrastruktur
des Forstreviers Sihlwald I ist zu verbessern. Dies ist im Rahmen der Gestaltung
eines Naturzentrums Sihlwald in den Gebäuden des ehemaligen Werkbetriebes
vorgesehen.
Bauliche Massnahmen im Weg- und Strassenbau sowie im Bachverbau wurden bereits im Kapitel DIII-4.2 und DIII-4.4 beschrieben.
7.1 Arbeitsplanung
und Personal
Das bisherige Arbeitsvolumen von rund 23 Mannjahren
wird im Laufe der Projektrealisierung drastisch reduziert werden. Innerhalb
des Reviers werden lediglich noch 8 Mannjahre und zusammen mit externen
Arbeiten noch 13 Mannjahre zu leisten sein (vgl. Tabellen auf den nächsten
beiden Seiten). Diese Reduktion um 10 Mannjahre wird auf Kosten externer
Mitarbeiter (etwa 7-8 Mannjahre) sowie durch die Reduktion des Personalbestandes
um 1 bis 2 Mitarbeiter stattfinden.
Für das verbleibende Personal wird nach wie
vor etwas mehr als die Hälfte (57%) der Arbeitszeit für den Holzproduktionsbetrieb
und Verwandtes (z.B. Waldrandpflege) aufzubringen sein. Die Arbeit in dieser
Sparte wird annähernd die gleiche bleiben, ändern wird sich aber
die Zielsetzung und die geistige Ausrichtung der Holzerei. Für Förster
und Forstwarte wird die Holzerei anspruchsvoller werden: statt Rendite
und Produktivität wird Waldgestaltung und Einfühlen in Naturvorgänge
im Vordergrund stehen. Nicht ein sauber aufgeräumter Schlag oder eine
makellos aufgeschichtete Holzbeige sind Massstab, sondern die Diskretion
des Eingriffes, das gekonnte Zurücklassen einer natürlichen Unordnung
oder das konsequente Entfernen von Holzereiabfällen, die den menschlichen
Eingriff verraten.
Auch die übrigen Aufgaben im Revier werden sich
hinsichtlich Anteil am Arbeitsvolumen sowie Zielsetzungen ändern:
Statt Verbauungen aller Art (Bachschwellen, Betonschalen, Drahtkörbe usw.) neu zu erstel oder zu unterhalten ...
... sind in Zukunft solche Bauten gezielt zu
entfernen.
Statt das 70 km lange Wegnetz vollumfänglich zu unterhalten ...
... sind künftig nur noch 30km soweit instandzuhalten,
dass sie der reduzierten Benutzung genügen; zusätzlichen Unterhaltsaufwand
verlangen dagegen die 30 km Erlebnispfade.
Statt sämtliche Erholungseinrichtungen und Sportanlagen zu unterhalten ...
... sind nur noch Picknickplätze, Feuerstellen
und einzelne -ausgewählte Objekte (z.B. Sitzbänke) zu warten.
Statt die umfangreichen Aufgaben der Holzproduktion und Bestandeserziehung wahrzunehmen ...
... sind - neben der auf einen Viertel reduzierten Holzerei -"neue Aufgaben" im Rahmen des Naturwaldprojekts anzugehen:
Waldaufsicht, Waldbeobachtung,
waldbiologische Weiterbildung,
Waldführungen, Mitarbeit bei
wissenschaftlichen Projekten.
Art der Tätigkeit |
Jahr |
Einheit |
Jahr |
unprod.Zeit |
den pro Jahr |
gerundet |
innerhalb der Sihlwaldreviere | ||||||
Holzentnahme |
|
|
|
|
|
|
Wegunterhalt |
|
|
|
|
|
|
Unterhalt waldfreie Flächen |
|
|
|
|
|
|
Unterhalt Erholungseinr'tungen |
|
|
|
|
|
|
Verwaltung |
|
|
|
|
|
|
Neuartige Aufgaben für NLS: | ||||||
Rückbau Verbaungen und Einrichtungen |
|
|
|
|
|
|
- Unterhalt von Erlebnispfaden |
|
|
|
|
|
|
- Waldaufsicht |
|
|
|
|
|
|
- Waldbeobach- |
|
|
|
|
|
|
tungen | ||||||
- waldbiolog. Weiterbildung |
|
|
|
|
|
|
- Waldführungen |
|
|
|
|
|
|
Mitarbeit bei Wissenschaft | ||||||
|
|
2) im Ansatz enthalten
3) 25% Zuschlag für Ferien, Feiertage, Krankheit, Unfall, Militärdienst, allgemeine Zeiten etc.
4) für einmaliges Schneiden und Abführen des Schnittgutes
5) pauschale Annahme des Zeitaufwandes
6) pauschale Annahme für Entfernung Drahtkörbe, Bachverbauungen, Betonschalen, Zementbauten etc.
7) 30 km in einem Turnus von 5 Jahren
8) im Vergleich zum Unterhalt von Waldstrassen (40 h/km) ist viel Handarbeit notwendig
9) ganzes Wegnetz von 90 km einmal pro Monat oder 12 mal jährlich begehen
10) inkl. Begehungen abseits Wegen, wo nötig
11) 1/2 Tag pro Woche für phänologische, wildbiologische, ornithologische und waldbauliche Beobachtungen als Mehraufwand bei Waldaufsicht
12) 4 h/Monat und Mitarbeiter
13) 4 Halbtage pro Mitarbeiter und
Jahr
Art
der
Tätigkeit |
Jahr |
Einheit |
Jahr |
unprod.Zeit |
den pro Jahr |
aufgerundet |
ausserhalb der Sihlwaldreviere | ||||||
Informations- u. Bildungsstätte Sihlwaldhäuser |
|
|||||
Tierpark Langenberg | ||||||
- Waldpflege |
|
|
|
|
|
|
- Mitarbeit bei Gehegerevision |
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Waldrandpflege i.Stadtrevieren |
|
|
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|
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Arbeit bei Dritten mit Mobilseilkran |
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|
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insgesamt Mannjahre für Tätigkeit ausserhalb den Revieren Sihlwald 1 und Sihlwald 2 |
|
|||||
insgesamt Mannjahre für Tätigkeit innerhalb den Revieren Sihlwald 1 und Sihlwald 2 |
|
|||||
insgesamt Mannjahre für Tätigkeit insgesamt Forstpersonal Reviere Sihlwald 1 und Sihlwald 2 |
|
2) im Ansatz enthalten
14) erst ab 1995
15) 6 Wochen à 3 Mann
16) Annahmen: die Hälfte der 80 km Waldrand sind alle 4 Jahre zu pflegen; Einsatz der Mitarbeiter S1 und S2 zu Durchforstungsarbeiten oder Waldrandpflege, d.h. als freie Kapazitäten
17) Aufwand der Waldrandpflege: vgl. Kapitel DIII-3.2.4
18) 2,5 Wochen à 2 Mann
Obige Berechnung geht davon aus, dass
mind. ein Mitarbeiter den Sihlwald verlässt und nicht ersetzt wird.
Theoretisch könnten auch bis zu 4 Mitarbeiter in den Tierpark bzw.
die Stadtreviere umgeteilt werden. Da jedoch Unsicherheit darüber
besteht, wieviel neuartige Tätigkeit im Rahmen der Naturlandschaft
Sihlwald entstehen wird, sollte mit einer solchen Massnahme zugewartet
werden.
Innerhalb der Sihlwaldreviere wird in den nächsten zehn Jahren rund die Hälfte der Arbeiten (3.5 Mannjahre) durch den Produktionsbetrieb beansprucht. Knapp zwei weitere Mannjahre entfallen auf verhältnismässig "traditionelle" Arbeiten wie Wegunterhalt, Rückbau von Verbaungen und Verwaltung. Dem Arbeitsgehalt nach neuartige Arbeiten beanspruchen vorerst lediglich 1.6 Mannjahre oder rund ein Fünftel des im Revier erbrachten Arbeitspensums.
7.2 Die neuen
Aufgaben im Projekt Naturlandschaft
Die sogenannten "neuen Aufgaben" werden von Förstern
und Forstwarten eine vertiefte Ausbildung in ökologischer und biologischer
Richtung, viel Selbstständigkeit und Kontaktfreudigkeit sowie eine
flexible Organisation der Arbeit im Revier verlangen. Anhand nachstehender
Umschreibungen kann man sich eine Vorstellung davon machen, wie der Alltag
im Revier Sihlwald in Zukunft aussehen wird:
Im Rahmen der Waldaufsicht, die ab Januar 1994 vorgesehen
ist und von Mitarbeitern des Forstdienstes durchgeführt wird, werden
die Waldaufseher als deutlich erkennbare Ansprechpartner darauf achten
müssen, dass die geltenden Vorschriften von den Besucherinnen und
besuchern eingehalten werden. Insbesondere ist auf den schonenden Umgang
mit den Pflanzen, Tieren und Pilzen des Waldes zu achten, auf die Einhaltung
der Verkehrsvorschriften (keine Motorfahrzeuge ohne ausdrückliche
Bewilligung, keine Mountain-Bikes abseits der Wege) sowie auf das Laufenlassen
von Hunden und anderen Haustieren. Daneben können die Waldaufseher
aber auch als Betreuer bei sportlichen und anderen Anlässen im Wald
eingesetzt werden. Zusätzlich haben sie die Aufgabe, auf ihren Rundgängen
kleinere Arbeiten, wie das Wegschaffen von Ästen aus der Wegspur oder
das Einsammeln herumliegnder Abfälle, auszuführen.
Personen, die sich 'fehlerhaft' verhalten, sind im
Rahmen der Waldaufsicht in höflicher Art und Weise davon zu überzeugen,
dass ihr Handeln die Idee des Naturwaldes durchkreuzt. Dazu braucht die
Aufsichtsperson fundierte Kenntnisse des Naturhaushaltes und Ueberzeugungskraft.
Waldaufsicht soll nicht Polizeieinsatz, sondern pädagogische Arbeit
sein. Zum Zweck der Aufsicht soll das ganze Wegnetz - und wenn nötig
auch Waldflächen abseits von Wegen - mindestens einmal monatlich begangen
(nicht befahren) werden. Der jährliche Aufwand beträgt 0.4 Mannjahre.
- Waldbeobachtung:
In Zusammenarbeit mit Experten ist eine straffe Liste
von phänologischen, wildbiologischen, ornithologischen und waldbaulichen
Objekten zusammenzustellen, deren routinemässige Beobachtung in wöchentlichem,
vierzehntäglichem oder monatlichem Turnus zu wiederholen ist. Die
Waldbeobachtung wird sinnvollerweise mit der Waldaufsicht verbunden, so
dass dafür ein vergleichsweise bescheidener Zeitaufwand notwendig
ist (0.1 Mannjahre).
- Waldbiologische Weiterbildung:
Die Mitarbeiter der beiden Reviere sind in einem
dauernden Weiterbildungsprozess engagiert. In Kursen, Arbeitsanleitungen,
Exkursionen sowie im Eigenstudium sind Grundkenntnisse über Pflanzen
und Tiere, aber auch Einsichten in Naturhaushalt und natürliche Waldentwicklung
aufzubauen. Pro Mitarbeiter sind monatlich 4 Stunden oder gesamthaft 0.3
Mannjahre vorgesehen.
- Waldführungen/Oeffentlichkeitsarbeit:
Alle Mitarbeiter der Sihlwaldreviere sollten in der
Lage sein, interessierte Waldbesucher durch die Naturlandschaft zu führen
und dabei Einsichten in Natur und Waldleben zu vermitteln. Diese Aufgabe
wird eng verknüpft sein mit der Beteiligung an der Informations- und
Bildungsstätte Sihlwaldhäuser.
- Mitarbeit bei wissenschaftlichen Projekten:
Das Projekt Naturlandschaft Sihlwald sollte durch
wissenschaftliche Untersuchungen der Hochschulinstute sowie der Forschungsanstalt
Wald, Schnee und Landschaft (WSL) begleitet werden. Für Aussenaufnahmen
sind oft Begleiter mit Ortskenntnissen oder für Routinearbeiten selbstständige
Hilfkräfte notwendig.
- Mitarbeit Informations- und Bildungsstätte Sihlwaldhäuser:
Im Entwurf zum Konzept der Bildungsstätte ist
ein regelmässiges Exkursionsprogramm vorgesehen, das "von speziell
geschulten Forstwarten und Förstern" durchgeführt wird. Zum Teil
wurde dabei sicher an die Mitarbeiter der Reviere gedacht. Für die
drei letztgenannten Aufgaben "Waldführungen/Oeffentlichkeitsarbeit",
"Mitarbeit bei wissenschaftlichen Projekten" und "Mitarbeit Informations-
und Bildungsstätte Sihlwaldhäuser" sind insgesamt 0.5 Mannjahre
vorgesehen.
In der Naturlandschaft Sihlwald soll sich die Kontrollführung
nicht nur mit Kubikmetern befassen, sondern die Entwicklung der Lebensgemeinschaft
Wald in einem viel breiteren Sinne mitverfolgen. Letztlich ist es Ziel
der Kontrolle, die Rückführung in einen Naturwald zu dokumentieren
und nachvollziehbar zu belegen. Neben den hier aufgeführten Indikatoren
steht es wissenschaftlichen Instituten frei, in Zusammenarbeit mit dem
Stadtforstamt weitere Untersuchungen zur Naturwaldentwicklung anzustellen,
sofern damit keine Störung der gewünschten Prozesse verbunden
ist.
Mit dem Inkrafttreten dieses Waldplanes sind die
im beiligenden Uebersichtsplan den Zonen 1 und 2 (Reservatszone/Zone freier
Waldentwicklung) zugeteilten Waldpartien grundsätzlich aus der Nutzung
zu entlassen. In allen übrigen Waldteilen sind - entsprechend den
Zielsetzungen des Projekts - die jährlichen Nutzungen von bis zu 3'000
fm durchzuführen. Nutzungen und Schadholz, das abgeführt wird,
sind in gewohnter Art und Weise ab einem BHD von 8cm liegend einzumessen.
Tote Bäume, die an Ort und Stelle stehen oder liegen bleiben, sind
nicht in der Nutzungskontrolle zu erfassen.
Sogenannte Zwischennutzung, d.h. Stämme unter
8cm, dürfen ausserhalb des Hiebsatzes bezogen werden, sind aber als
solche zu erfassen.
Alle Schläge sind mit Angabe von Nutzungsmengen,
Art des Schlages (Ueberführungs-, Sonderzone-, Sicherheits-, Nachbarschafts-
oder Waldrandschläge), Jahr und Flächenausdehnung tabellarisch
und kartographisch zu erfassen.
Die nächste Revision findet im Jahr 2001 statt
und ist nach dem gleichen Stichprobenverfahren auszuführen, das in
den beiden letzten Revisionen zur Anwendung kam.
Die Waldstruktur ist ein wesentliches Element beim
Entscheid, ob ein Waldbestand aus der Nutzung zu entlassen oder weiterhin
Ueberführungsschlägen zu unterziehen ist. Es ist deshalb von
besonderer Wichtigkeit die Entwicklung der Waldstruktur in die Kontrollführung
miteinzubeziehen. Als Methoden kommen in Frage:
aufwendig und nur auf kleinster Fläche zu bewerkstelligen;
bisher nur drei Streifen von insgesamt 22a Fläche, die eher modellhafter
Anschauung dienen
- Fotodokumente:
in repräsentativen Beständen sollten wiederauffindbare
Aufnahmepunkte (z.B. auf den Stichprobenzentren) eingerichtet werden; Blickrichtung,
Aufnahmewinkel und Jahreszeit sind festzuhalten, so dass die Aufnahmen
zu späteren Zeitpunkten wiederholt werden können
- Naturnähe der Bestände:
Beurteilung im Rahmen der nächsten und weiterer Bestandesausscheidungen anhand einer Punkteliste, die folgende Argumente umfasst (nach Entwurf A.Speich, Aug. 1991):
. Fächerung der Stammstärken: sehr eng bis sehr breit
. Potential für hochaltrige Bäume aus vorhandenen Bestandesindividuen o. Gruppen: kaum vorhanden bis gut vertreten
. Kronengrösse: sehr kurzkronig bis voll- und kurzkronig gemischt und grosser vitaler kronenraum
. Räumliche Stammverteilung: gleichmässig dicht bis sehr unregelmässig gemischt
. Baumformen: unnatürlich geradschaftig bis urwaldartig
. Totholz stehend oder liegend: fehlend bis stärkere Stücke vorhanden
. Baumarten im Hauptbestand/Oberschicht: nicht naturgemäss bis gut naturgemäss gemischt und verteilt
. Baumarten im Nebenbestand/Mittelschicht: nicht naturgemäss oder nicht vorhanden bis gut naturgemäss gemischt und verteilt
. Kronenschluss der Oberschicht im Baumholzbestand: Bestand jünger oder Kronenschluss 1.0 bis unregelmässig von 1.0 bis 0.6
. Kronenschluss der Mittelschicht im Baumholzbestand: Bestand jünger oder Mittelschicht fehlt bis unregelmässig, plenterartig
. Bodenvegetation: weitgehend keine bis sehr
naturgemäss und vielfältig
Neben dem Baumbewuchs sollte auch die Entwicklung
von weiteren Lebewesen des Naturwald-Lebensgemeinschaft erfasst werden.
Zu beobachten wären:
- Wild: anhand wiederholter Spurentaxationen
- Insekten, Reptilien, Amphibien usw.: Wiederholung
der Erstaufnahmen oder Erstellen von umfassenden Inventaren
- Bodenflora: Einrichten von Versuchsflächen,
in denen Vorkommen und Menge von Bodenpflanzen periodisch aufgenommen wird
- Flechten: Weiterführen der Untersuchungen
im Cholbenholz (Abt.24); ev. Einrichten weiterer Erhebungsflächen
Die Fortschritte bei der Renaturierung der Seitenbäche
sollten in Form eines periodisch erhobenen Zustandskataster, wie er 1991
für den Tommenbach und den Eichbach erstellt worden ist, dokumentiert
werden. Naturereignisse, die zwischen den Revisionen auftreten, sind ebenfalls
festzuhalten.
Die vorliegende Revision des Waldplanes über
den Waldbezirk
SIHLWALD
tritt nach Genehmigung des Stadtrates und der Volkswirtschaftsdirektion
des Kantons Zürich rückwirkend mit dem Wirtschaftsjahr 1991/92
in Kraft und wird im Jahre 2001 revidiert.
Kantonales Oberforstamt Zürich: Stadtforstamt Zürich
Der Oberforstmeister: Der Stadtforstmeister:
Der Waldplan über die Waldungen im Sihlwald
der Stadt Zürich für die Jahre 1991 bis 2001 wird genehmigt.
Zürich, den Im Namen des Stadtrates
der Stadt Zürich:
Der Waldplan über die Waldungen im Sihlwald
der Stadt Zürich für die Jahre 1991 bis 2001 wird genehmigt.
Zürich, den Direktion der Volkswirt- schaft
des Kantons Zürich: