4. Weitere Massnahmen
 
 

4.1 Offene Flächen
 
 

4.1.1 Landwirtschaftlich genutzte Flächen

  Folgende Flächen werden landwirtschaftlich genutzt: Steinmatt, Sihlbrugg Försterhaus, Tableten, Schüeppenloch, Sihlboden, Sihlwald, Vorder Risleten, Tobel, Albisboden. Bewirtschafter sind die Pächter der drei Landwirtschaftsbetriebe Tabeleten, Schüeppenloch, Tobel. Generell soll die Bewirtschaftung möglichst extensiviert werden, was aber unabhängig vom Forstbetrieb mit den Bewirtschaftern auszuhandeln ist.
 
 

4.1.2 Waldriede, Naturschutzvorrangflächen
 
 

Die z.T. kleinen Waldlichtungen und Waldriede, die im Zonenplan als Offenflächen ausgeschieden sind, sollen vor der Bewaldung bewahrt werden, das heisst es sind regelmässige Pfelgeeingriffe nötig, die in der Regel durch den Forstdienst auszuführen sind.
 
 

Massnahmen: Im einzelnen ist vorzusehen:

- Erlenmoss, Langmoos, Vorder Halden: entpsrechend den kantonalen, bzw. kommunalen Schutzverordnungen der Gemeinden Horgen und Oberrieden, i.R. ein Schnitt im Herbst

- Waldmatt: Schilfbestand erhalten, Schnitt von Schilf und einwachsenden Gehölzen, Heben Wasserpegel durch Schliessen künstlicher Abflussrinnen

- Albishornweiher: mehr Lichteinfall durch Auslichten der Ufervegetation; ev. weiteres Ausbaggern notwendig (zuletzt 1986)

- Summerhalden: Pflege der Waldrandzone, Ausmagern der Wiese durch Schnitt und Abführen des Schnittgutes, Erhalten des Birkengehölzes

- Hochwacht: Ausmagern der Wiesen durch zweimaligen (später einmaligen) Schnitt und Abführen des Schnittgutes
 
 
 
 

4.2 Redimensionierung der Erschliessung  

Ziel: Die Erschliessung des Sihlwaldes ist nur soweit instandzuhalten, als sie für Erholungszwecke sowie einen zurückhaltenden Gebrauch im Rahmen der reduzierten Nutzung überhaupt noch nötig ist.
 
 

Massnahmen: Ein Teil der Strassen kann zur Renaturierung sich selbst überlassen werden; ein grosser Teil wird noch so viel Unterhalt benötigen, dass die Waldwege für Fussgänger benutzbar bleiben und bequem von zwei Personen nebeneinander begangen werden können.
 
 

Im einzelnen ist vorzusehen:

- Waldstrassen sollen in ihrer Breite zu Waldwegen redimensioniert werden (die Sihlwaldstrasse z.B. von 6m Breite auf 4m).

- Waldstrassen sind nicht aufzubrechen oder im Unterbau zu schwächen, sondern sollen sich von selbst zu Ruinen zurückentwickeln; bei Bedarf kann auch eine länger nicht mehr benutzte Wegstrecke in kurzer Zeit und mit geringem Aufwand wieder befahrbar gemacht werden.

- Es genügt, Waldwege, die weiterhin für die Holzabfuhr notwendig sind, jeweils vor dem Befahren wieder instandzustellen.

- Grundsätzlich soll die Erschliessung eher mittels Stichstrassen als durch vernetzte Wege gewährleistet werden.

- Der Motorfahrzeugverkehr ist in einem phasenweisen Vorgehen drastisch einzuschränken bzw. zu unterbinden; dies gilt insbesondere auch für die betriebseigenen und die jagdlichen Fahrzeuge (Ausnahmeerlaubnis für Abtransport von erlegtem Wild) sowie für den Verkehr zu Wissenschaftszwecken; in der Reservatszone sind Fahrten nur für äusserste Notfälle zu erlauben; zu bevorzugen ist der Verkehr mit Pferdefuhrwerken; es sind an geeigneten Stellen Hindernissse, Furten oder Barrieren einzurichten, die mit Pferdefuhrwerken passiert werden können, nicht aber mit dem PW oder LKW.

- Wo nicht mehr benötigt, ist LKW-Verkehr durch natürliche Hindernisse zu unterbinden.

- Die Wasserableitung auf den Waldwegen erfolgt am sinnvollsten durch Mulden (analog Querrrinen), was auch den Fahrradverkehr zu angepasster Geschwindigkeit zwingt.

- Die Erlebnispfade sind mit Ausnahme der Anfangs- und Endpartien, wo sie an Waldwege stossen, instandzuhalten.

- Die Sihlwaldstrasse ist in fein bekiestem Zustand zu bewahren, so dass sie mit Kinderwagen und Rollstühlen befahren werden kann.
 
 

In Zusammenarbeit mit den Gemeinden und dem Kanton sind im weiteren folgende Ziele anzustreben:
 
  - Alle Wanderwege sind durch die zuständigen Organe oder durch das Stadtforstamt in gewohntem Rahmen zu unterhalten; die Beschilderung ist auf ein minimales Mass zu beschränken.

- Die Standortgemeinden haben ein grosses Interesse an der Erhaltung des Wegnetzes gezeigt; sie sollten sich deshalb am Unterhalt beteiligen.

- Der Unterhalt des Gratweges, der teilweise über Grundstücke Dritter führt, könnte durch das Stadtforstamt erfolgen, sofern sich Kanton und Nachbargemeinden an den Kosten beteiligen.

- Von der Station Sihlbrugg ist im Hochwasserbereich und unter der Bahnbrücke hindurch ein neuer Fussweg bis zur Steinchrattenbrücke zu erstellen, so dass die Erholungssuchenden nicht auf der verkehrsreichen Sihltalstrasse gehen müssen.

- Ein grosser Teil der Parkplätze entlang der Sihltalstrasse sind aufzuheben; sie sind im Rahmen des Projekts nicht erwünscht; aus Gründen der Verkehrssicheheit notwendige Abstellplätze sind durch das Tiefbauamt des Kantons zu übernehmen.

- Im Zuge der Renaturierung der Sihl ist die Strasse im Bereich des Schüepenlochs neu zu trassieren.
 
 
 
 
 
 

4.3 Rückbau von menschlichen Eingriffen
 
  Ziel: Spuren menschlicher Aktivität und Präsenz widersprechen grundsätzlich dem Projektziel Naturlandschaft; die Gestaltung soll ganz der Natur überlassen bleiben. Gewisse Spuren menschlicher Präsenz werden jedoch nicht ohne unser Zutun innert nützlicher Frist aus dem Waldbild verschwinden.
 
  Massnahmen: generell aus dem Erscheinungsbild des Sihlwaldes zu bannen sind:

- Langholzlager: die Holzkäufer sind künftig vertraglich zu verpflichten, ihr Holz fristgemäss abzutransportieren

- Brennholz- oder Wellenlager: nur kurzfristige Lagerung solange Holzschlag im Gang

- Einrichtungen zum Holzlagern, sofern sie nicht mehr gebraucht werden: Querläger, Pneu-Baumschütze etc. demontieren

- Bäume mit Lager- oder Transportschäden in Bereichen, wo nicht mehr geholzt wird: fällen und abführen

- Schlagabraum: Wurzelanläufe, Stammscheiben oder -stücke, Scheiter u.ä. entfernen

- Fahrspuren im Bestand: ausnivellieren

- Unterstände und Hütten, die nicht mehr gebraucht werden: abbrechen und wegführen

- Längsverbauungen an Wegen: Drahtkörbe, Mauern, Entwässerungsschalen oder betonierte Spitzgräben abbrechen

- Baumaterialien wie Rohre, Schalen, Wasserleitungen, Kanthölzer, Schalbretter, Kunststeine: einsammeln und abführen

- Abfallkörbe: können entfernt werden; dem Waldbesucher ist zuzumuten, seine Abfälle mit nach Hause zu nehmen und getrennt zu entsorgen

- Ueberreste von alten Zäunen: Pfosten, Drahtgeflechte, Plastikbänder, Einstiege usw. einsammeln und abführen.
 
 
 
 

4.4 Renaturierung Seitenbäche
 
  Ziel: Unter angemessener Berücksichtigung der Sicherheitsinteressen sind die Sihlwaldungen und damit auch die dazugehörenden Seitenbäche in einen möglichst ursprünglichen und natürlichen Zustand zurückzuführen. Angemessen heisst dabei nicht absolut, d.h. bei ausserordentlichen Ereignissen muss u.U. mit Schadenereignissen an Einrichtungen (Ueberschwemmung, Ueberführung mit Schutt) gerechnet werden, nicht aber mit Gefahren für das Leben von Menschen und Tieren.
 
 

Massnahmen: In einer Studie des Gefährdungspotetials des Tommen- und Eichbachs kommen die Autoren (Andreas Steiger/Basler & Hofmann) zum Schluss, dass wegen der speziellen Geländekonfiguration

. abgeflachter Hangfuss

. natürlicher Geschieberückhalt

und der physikalischen Beschaffenheit des Untergrunds . grosse Kohäsion

. hoher Feinanteil, der bewirkt, dass erodiertes Material als Suspension und nicht als eigentliches Geschiebe abtransportiert wird

. gutmütiges Rutschverhalten der Moräneüberdeckung, wegen relativ niedriger Durchlässigkeit für Sickerwasser

nur lokal, oberflächlich und kleinflächig Gefährdungen auftreten können. Massnahmen gliedern sich in solche der Renaturierung und solche der Reduktion des Gefährdungspotetials: - Renaturierung:

. bestehende Sperren, die meist lediglich dem Schutz der zahlreichen Waldstrassen (und viel weniger der Sicherung von Sihltalstrasse und Sihltalbahn) dienen, nicht mehr erneuern oder - vor allem im Sichtbereich der Wege - entfernen

. Durchlässe unter Waldwegen womöglich durch Furten ersetzen, so dass Verklausungen wegen der oft zu engen Durchlassrohre nicht mehr möglich sind

. Holzsperren mit natürlichem Bewuchs und für die Fauna wertvollen Auflandungszonen eher belassen als Stein- oder Betonkonstruktionen

. Die Funktionstüchtigkeit von Waldwegen, die weiterhin benutzt werden, ist zu berücksichtigen, aber nicht zu überbewerten

- Reduktion Gefährdungspotetial: an den untersuchten Bächen stellt sich - als Folge der Renaturierung - keine nennenswerte Erhöhung des Gefährdungspotetials ein. Selbst die Erstellung von Geschiebesammlern wird nicht empfohlen, da die Aufwendungen für den Unterhalt gross sind und das Geschiebe auch auf natürlichem Weg ohne Gefahr weggeführt wird. Folgeuntersuchungen an weiteren Seitenbächen sollen folgen.
 
 
 
 
4.5 Kulturelle Denkmäler:
 
 

Obwohl der Sihlwald seit 500 Jahren mehr oder weniger planmässig bewirtschaftet wird, sind nur spärlich kulturelle Denkmäler der Bewirtschaftung oder Bebauung zu finden, die es lohnen, erhalten zu werden. Die Gebäude des ehemaligen Werkbetriebes Sihlwald werden in der künftigen Informations- und Bildungsstätte "Sihlwaldhäuser" integriert werden. Über die früheren Waldungen und die damaligen Transporteinrichtungen bieten Beschreibungen, Fotos, Pläne und der Sihlwaldfilm von 1913 ein viel anschaulicheres Bild, als die bescheidenen Reste davon, die in den heutigen Waldbeständen noch zu sehen sind.
 
 
 
 

4.6 Gestaltung von Nicht-Waldelementen
 
 

- Waldwege/Wanderwege:

. Begrasung in der Wegmitte erwünscht; seitliches Einwachsen durch Aeste von Bäumen und Sträuchern soweit zulassen, als ein bequemes Wandern von zwei Personen Seite an Seite möglich bleibt

. keine offensichtlich künstlichen Bauelemente verwenden, bzw. solche entfernen: Betonschalen, Rohre, Zementpflästerungen (ausser für Furten), freiliegende Betonteile usw.

. Bauteile so anfertigen oder umbauen, dass langfristig keine Unterhaltsarbeiten anfallen; Wegunterhalt restriktiv, also nur soviel wie notwendig vornehmen

. künstliche Hangsicherungen (Drahtkörbe, Mauern, Blockwürfe) entfernen, statt dessen: Hang sich selbst überlassen, überdeckte Hangroste, Weg unterbrechen oder - als schlechteste Lösung - Grünverbau mit heimischen Weidenarten

. nur rollstuhlgängige oder sonst stark begangene Wegstücke bequem passierbar halten; auf anderen Wegen ist das Umgehen, Ueberklettern oder "unterqueren" von Hindernissen wie Baumstämmen oder Rutschkegeln bis zu einem gewissen Grad zuzumuten

. Wegweiser aus natürlichen Materialien mit diskreter, nicht unbedingt einheitlicher Gestaltung; sparsamme Ausbringung
 
 

- Fusswege/Erlebnispfade:

. Begehbarkeit ohne übertriebene Bequemlichkeitsansprüche erhalten: als Vorbild könnte ein einfacher Wildwechsel gelten

. Tritte in steilem Gelände sollten ohne offensichtliche Befestigung auskommen

. keine Markierung im Gelände

. in einem Umkreis von 50m zu Waldwegen kein Unterhalt von Erlebnispfaden; allzu deutliche Spuren ausnivellieren

. Verlauf von Erlebnispfaden in offiziellen Publikationen und Karten nicht vermerken
 
 

- Erholungseinrichtungen:

die überaus zahlreichen Erholungseinrichtungen sind drastisch zu reduzieren; gegenüber den Angaben aus dem Wirtschaftsplan 1981 sind etwa folgende Mengenzahlen anzustreben:
 
 

Objekte  WP 
anzustreben:
  1981 
total
Sihl
Grat
Wald
Sitzbänke  124 
50
20
20
10
Feuerstellen  28 
16
4
4
8
Abfallkörbe  47 
0
0
0
0
Brunnen  15 
12
4
2
6
Waldlehrpfade 
1
0
0
1
ACS-Rundwanderwege
0
0
0
0
Forstpfad 
0
0
0
0
Waldhütten  14 
10
0
0
10
Autorast-Parkplätze
0
0
0
0

Tab. D-15: Übersicht über die Erholungseinrichtungen
 
 

Die verbleibenden Einrichtungen sind sparsam auszustatten. Die Gestaltung muss keinen Designern-Ansprüchen gerecht werden und soll auch nicht unbedingt einheitlich sein. Am besten sind Einrichtungen, die als solche kaum zu erkennen sind. Es sind keine Beschriftungen anzubringen.
 
 

5. Holzentnahme
 
 
 
 

5.1 Hiebsatzherleitung
 
 

Anhand der Zoneneinteilung (vgl. DIII-2.4) und der geschätzten Nutzungsmenge pro Hektare kann der jährliche Hiebsatz für die nächsten 10 Jahre bestimmt werden:
 
 
 
Zoneneinteilung 
Fläche
jährliche Nutzung
 
ha
m3/ha
total
R Reservatszone 
224
0
0
F freie Waldentwicklung 
259
0
0
U Ueberführungszone       
- 0-60-jährig 
139
4.5 1)
626
- 60-100-jährig 
143
7.0 2)
1003
- ü.100-jährig + stufig 
18
3.0 3)
54
V Sonderzone 
58
8.0 4)
368 4)
S Sicherheitszone 
70
4.0 5)
280
N Nachbarschaftszone 
51
4.0 6)
204
W Waldrandzone 
51
8.0 7)
408
ganzer Wald 
1013
3.00
2943

 

Tab. D-16: Hiebsatzherleitung

1) In einem Bestandesalter von 60 Jahren ist in einem Laubholzbestand ein Vorrat von rund 400 m3/ha zu erwarten; im Laufe von einem Jahr sollte deshalb eine Vorratszunahme von rund 6-7 m3 stattfinden; der durchschnittliche Zuwachs kann auf 11 m3/Jahr geschätzt werden; es dürfen also jährlich 4.5 m3/ha entnommen werden. (Angaben aus Ertragstafel Buche WSL)

2) Im Laufe der Alterung von 60 bis 100 Jahren ist eine durchschnittliche Vorratszunahme von 400 auf 630 m3/ha oder jährlich 7.0 m3 zu erwarten; der Zuwachs beträgt dagegen rund 14 m3/ha; es können deshalb jährlich höchstens 7.0 m3 pro Jahr und ha entnommen werden.

3) Im Laufe der Bestandesentwicklung bis 120 Jahren ist eine weitere Vorratsäufnung um 170 m3 auf 800 m3/ha oder jährlich 8.5 m3/ha zu erwarten; der Zuwachs beträgt dagegen nur noch 11.5 m3/ha, sodass noch höchstens 3.0 m3/ha + Jahr entnommen werden sollten.

4) Die Behandlung der Sonderzone (Versuchsflächen, Plenterwaldflächen, waldhistorische Relikte) entspricht annähernd einer Nutzung im bisherigen Umfang von 8.0 m3/ha. Auf den 58 ha der Sonderzone werden nur auf 46 ha Eingriffe nötig sein (vgl. DIII-2.3.4)

5) In der Sicherheitszone finden keine normalen Nutzungen statt, sondern nur Eingriffe mit dem Ziel, stabile Waldbestände zu erziehen oder wenig standfeste Einzelbäume zu entfernen.

6) Holznutzung nur in Rücksicht auf Nachbarbestände (Forstschutz, Stabilität)

7) Für Waldrandgestaltung wird es langfristig notwendig sein, annährend den Zuwachs von 7-8 m3/ha zu nutzen. Zur Initiierung der Waldrandgestaltung sind u.U. etwas grössere Eingriffe notwendig.

Entsprechend der obigen Zusammenstellung wird der Hiebsatz für die Periode 1991 bis 2001 auf jährlich
 
 

3'000 fm



festgelegt. Diese setzen sich zusammen aus:
 
 

konventionelle Holzschläge zur

Bestandeserziehung (Zonen U und V) 2'120 fm
 
 

Dienstleistungs-Holzschläge entlang

Strassen und Nachbarparzellen

(Zonen S und N) 480 fm
 
 

Holzschläge zum Zweck der Waldrand-

gestaltung (Zone W) 400 fm
 
 
 
 

Nicht im Hiebsatz inbegriffen ist sogenanntes Schadholz, das als Folge von Wind-, Schnee- oder Eiseinwirkung zu Fall kommen könnte und nicht aus dem Wald entfernt wird. Ereignisse dieser Art sind schwer abzuschätzen und werden in Zukunft im Sihlwald Teil der Normalität sein. Man wird sich auch vom Begriff "Schadholz" im Zusammenhang mit der Naturlandschaft an der Sihl trennen müssen: abgestorbene, umgeworfene, geknickte oder entwurzelte Bäume sind nicht ein Schaden für den Wald, sondern eine ökologische Bereicherung, die in einem weiten Rahmen willkommen ist.
 
 

Der festgesetzte Hiebsatz liegt weit unter den Nutzungen der Jahre 1981 bis 1990, bzw. 1986 bis 1990 und bedarf deshalb der weiteren Erklärung:

- Von 1986 bis 1990 fanden relativ starke Durchforstungseingriffe als Einleitung einer natürlichen Waldentwicklung statt. Die kommenden Folgeeingriffe auf den bereits behandelten Flächen werden weit weniger intensiv ausfallen.

- Auf vielen der Flächen, wo bereits Überführungsdurchforstungen durchgeführt worden sind, werden keine weiteren Eingriffe mehr nötig sein.

- Ein grosser Teil der, in der geplanten Periode anfallenden Pflegeeingriffe, wird in jungen Beständen erfolgen, also kleine Holzmengen zur Folge haben.

- Die Überführung von Hochwald in Naturwald mittels starker Durchforstungseingriffe ist in den letzen Jahren verschiedentlich diskutiert worden. Internationale Waldfachleute tendieren eher zu kleinen oder keinen Eingriffen. Als Folge eines Lernprozesses wird man im Sihlwald künftig auf grosse Eingriffe verzichten.

- An vielen durch die Durchforstungen freigestellten Bäumen wurden in den letzten Jahren vermehrt Kronenverlichtungen festgestellt, was ebenfalls für die Zurückhaltung bei den geplanten Eingriffen spricht.

- Die hohen Nutzungsmengen der letzten Jahre sind aber auch Ausdruck des hohen Personalbestandes. Dieser ist im Stadtforstamt seit 1990 rückläufig und durch vermehrte Arbeitseinsätze der Mitarbeiter der beiden Sihlwaldreviere in den Stadt-Revieren besteht von dieser Seite kein Druck mehr für grosse Durchforstungseingriffe.
 
 
 
 

5.2 Hiebsatzverteilung
 
 

Die 3'000 fm jährliche Nutzung verteilen sich wie folgt auf die beiden Reviere sowie die Gebiete links und rechts der Sihl:
 
 
 
Revier/Gebiet 
H i e b s a t z
 
fm
fm/ha
%
Sihlwald I 
1'350
2.7
45
. Sw I links der Sihl 
850
2.3
28
. Sw I rechts d. Sihl 
500
3.9
17
Sihlwald II 
1'650
3.2
55

 

Tab. D-17: Hiebsatzverteilung
 
 
 
 
 
 
 
 

6. Bauliche Vorkehren
 
 
 
 

Es besteht die Absicht die Streubodenhütte für die Benutzung durch die Waldschule auszubauen. Die Betriebsinfrastruktur des Forstreviers Sihlwald I ist zu verbessern. Dies ist im Rahmen der Gestaltung eines Naturzentrums Sihlwald in den Gebäuden des ehemaligen Werkbetriebes vorgesehen.
 
 

Bauliche Massnahmen im Weg- und Strassenbau sowie im Bachverbau wurden bereits im Kapitel DIII-4.2 und DIII-4.4 beschrieben.

7. Betriebsorganisation
 
 
 
 

7.1 Arbeitsplanung und Personal
 
 

Das bisherige Arbeitsvolumen von rund 23 Mannjahren wird im Laufe der Projektrealisierung drastisch reduziert werden. Innerhalb des Reviers werden lediglich noch 8 Mannjahre und zusammen mit externen Arbeiten noch 13 Mannjahre zu leisten sein (vgl. Tabellen auf den nächsten beiden Seiten). Diese Reduktion um 10 Mannjahre wird auf Kosten externer Mitarbeiter (etwa 7-8 Mannjahre) sowie durch die Reduktion des Personalbestandes um 1 bis 2 Mitarbeiter stattfinden.
 
 

Für das verbleibende Personal wird nach wie vor etwas mehr als die Hälfte (57%) der Arbeitszeit für den Holzproduktionsbetrieb und Verwandtes (z.B. Waldrandpflege) aufzubringen sein. Die Arbeit in dieser Sparte wird annähernd die gleiche bleiben, ändern wird sich aber die Zielsetzung und die geistige Ausrichtung der Holzerei. Für Förster und Forstwarte wird die Holzerei anspruchsvoller werden: statt Rendite und Produktivität wird Waldgestaltung und Einfühlen in Naturvorgänge im Vordergrund stehen. Nicht ein sauber aufgeräumter Schlag oder eine makellos aufgeschichtete Holzbeige sind Massstab, sondern die Diskretion des Eingriffes, das gekonnte Zurücklassen einer natürlichen Unordnung oder das konsequente Entfernen von Holzereiabfällen, die den menschlichen Eingriff verraten.
 
 

Auch die übrigen Aufgaben im Revier werden sich hinsichtlich Anteil am Arbeitsvolumen sowie Zielsetzungen ändern:
 
 

Statt Verbauungen aller Art (Bachschwellen, Betonschalen, Drahtkörbe usw.) neu zu erstel oder zu unterhalten ...

 ... sind in Zukunft solche Bauten gezielt zu entfernen.
 
 

Statt das 70 km lange Wegnetz vollumfänglich zu unterhalten ...

... sind künftig nur noch 30km soweit instandzuhalten, dass sie der reduzierten Benutzung genügen; zusätzlichen Unterhaltsaufwand verlangen dagegen die 30 km Erlebnispfade.
 
 

Statt sämtliche Erholungseinrichtungen und Sportanlagen zu unterhalten ...

... sind nur noch Picknickplätze, Feuerstellen und einzelne -ausgewählte Objekte (z.B. Sitzbänke) zu warten.
 
 

Statt die umfangreichen Aufgaben der Holzproduktion und Bestandeserziehung wahrzunehmen ...

... sind - neben der auf einen Viertel reduzierten Holzerei -"neue Aufgaben" im Rahmen des Naturwaldprojekts anzugehen:

Waldaufsicht, Waldbeobachtung,

waldbiologische Weiterbildung,

Waldführungen, Mitarbeit bei

wissenschaftlichen Projekten.
 
 

Tab. D-18: Arbeitsplanung 1991 - 2001 für Mitarbeiter der Forstreviere Sihlwald 1 und Sihlwald 2
 
 
Art der Tätigkeit 
Quantität pro

Jahr

Stunden pro

Einheit

Stunden pro

Jahr

Faktor für

unprod.Zeit

entlöhnte Stun-

den pro Jahr

Mannjahre

gerundet

innerhalb der Sihlwaldreviere            
Holzentnahme 
3'000 m3
2.5 h/m3 1)
7'500 h
1.00 2)
7'500 h
3.5
Wegunterhalt 
30 km
40 h/km
1'200 h
1.00 2)
1'200 h
0.6
Unterhalt waldfreie Flächen
37 ha
25 h/ha 4)
925 h
1.25 3)
1'160
0.6
Unterhalt Erholungseinr'tungen
-
-
500 h 5)
1.25 3)
625
0.3
Verwaltung 
-
-
650 h 5)
1.25 3)
815
0.4
Neuartige Aufgaben für NLS:            
Rückbau Verbaungen und Einrichtungen
-
-
1'200 h 6)
1.25 3)
1'500 h
0.7
- Unterhalt von Erlebnispfaden
6 km 7)
50 h/km 8)
300 h
1.25 3)
375 h
0.2
- Waldaufsicht 
1'080 km 9)
0.6 h/km 10)
648 h
1.25 3)
810 h
0.4
- Waldbeobach- 
52 Wochen
4.5 h/W. 11)
234 h
1.25 3)
292 h
0.1
tungen             
- waldbiolog. Weiterbildung 
11 Mitarbeiter
48 h/M. 12)
528 h
1.25 3)
660 h
0.3
- Waldführungen 
11 Mitarbeiter
16 h/M. 13)
176 h
1.25 3)
220 h
0.1
Mitarbeit bei Wissenschaft            
insgesamt Mannjahre für Tätigkeit in den Revieren Sihlwald 1 und Sihlwald 2 
7.2

 
 
  1) nach Schweiz.Forstkalender 1993, Anhang S.152/3: erste + zweite Produktionsstufe

2) im Ansatz enthalten

3) 25% Zuschlag für Ferien, Feiertage, Krankheit, Unfall, Militärdienst, allgemeine Zeiten etc.

4) für einmaliges Schneiden und Abführen des Schnittgutes

5) pauschale Annahme des Zeitaufwandes

6) pauschale Annahme für Entfernung Drahtkörbe, Bachverbauungen, Betonschalen, Zementbauten etc.

7) 30 km in einem Turnus von 5 Jahren

8) im Vergleich zum Unterhalt von Waldstrassen (40 h/km) ist viel Handarbeit notwendig

9) ganzes Wegnetz von 90 km einmal pro Monat oder 12 mal jährlich begehen

10) inkl. Begehungen abseits Wegen, wo nötig

11) 1/2 Tag pro Woche für phänologische, wildbiologische, ornithologische und waldbauliche Beobachtungen als Mehraufwand bei Waldaufsicht

12) 4 h/Monat und Mitarbeiter

13) 4 Halbtage pro Mitarbeiter und Jahr
 
 

Tab. D-18: Arbeitsplanung 1991 - 2001 für Mitarbeiter der Forstreviere Sihlwald 1 und Sihlwald 2 (Fortsetzung)
 
 
Art der 

Tätigkeit 

Quantität pro

Jahr

Stunden pro

Einheit

Stunden pro

Jahr

Faktor für

unprod.Zeit

entlöhnte Stun-

den pro Jahr

Mannjahre

aufgerundet

ausserhalb der Sihlwaldreviere            
Informations- u. Bildungsstätte Sihlwaldhäuser          
0.5 14)
Tierpark Langenberg            
- Waldpflege 
40 ha
23 h/ha 1)
920 h
1.0 2)
920 h
0.5
- Mitarbeit bei Gehegerevision
18 Wochen 15)
42 h/W.
756 h
1.0 2)
756 h
0.4
Waldrandpflege i.Stadtrevieren 
10 km 16)
5.5 h/10m 17)
5'500 h
1.0 2)
5'500 h
2.7
Arbeit bei Dritten mit Mobilseilkran
5 Wochen 18)
42 h/W.
210 h
1.0 2)
210 h
0.1
insgesamt Mannjahre für Tätigkeit ausserhalb den Revieren Sihlwald 1 und Sihlwald 2 
4.20
insgesamt Mannjahre für Tätigkeit innerhalb den Revieren Sihlwald 1 und Sihlwald 2 
7.20
insgesamt Mannjahre für Tätigkeit insgesamt Forstpersonal Reviere Sihlwald 1 und Sihlwald 2 
11.40

  1) nach Schweiz.Forstkalender 1993, Anhang S.152/3: erste + zweite Produktionsstufe

2) im Ansatz enthalten

14) erst ab 1995

15) 6 Wochen à 3 Mann

16) Annahmen: die Hälfte der 80 km Waldrand sind alle 4 Jahre zu pflegen; Einsatz der Mitarbeiter S1 und S2 zu Durchforstungsarbeiten oder Waldrandpflege, d.h. als freie Kapazitäten

17) Aufwand der Waldrandpflege: vgl. Kapitel DIII-3.2.4

18) 2,5 Wochen à 2 Mann
 
 
 
 

Kommentar:
 
 

Obige Berechnung geht davon aus, dass mind. ein Mitarbeiter den Sihlwald verlässt und nicht ersetzt wird. Theoretisch könnten auch bis zu 4 Mitarbeiter in den Tierpark bzw. die Stadtreviere umgeteilt werden. Da jedoch Unsicherheit darüber besteht, wieviel neuartige Tätigkeit im Rahmen der Naturlandschaft Sihlwald entstehen wird, sollte mit einer solchen Massnahme zugewartet werden.
 
 

Innerhalb der Sihlwaldreviere wird in den nächsten zehn Jahren rund die Hälfte der Arbeiten (3.5 Mannjahre) durch den Produktionsbetrieb beansprucht. Knapp zwei weitere Mannjahre entfallen auf verhältnismässig "traditionelle" Arbeiten wie Wegunterhalt, Rückbau von Verbaungen und Verwaltung. Dem Arbeitsgehalt nach neuartige Arbeiten beanspruchen vorerst lediglich 1.6 Mannjahre oder rund ein Fünftel des im Revier erbrachten Arbeitspensums.

7.2 Die neuen Aufgaben im Projekt Naturlandschaft
 
 

Die sogenannten "neuen Aufgaben" werden von Förstern und Forstwarten eine vertiefte Ausbildung in ökologischer und biologischer Richtung, viel Selbstständigkeit und Kontaktfreudigkeit sowie eine flexible Organisation der Arbeit im Revier verlangen. Anhand nachstehender Umschreibungen kann man sich eine Vorstellung davon machen, wie der Alltag im Revier Sihlwald in Zukunft aussehen wird:
 
 

- Waldaufsicht:

Im Rahmen der Waldaufsicht, die ab Januar 1994 vorgesehen ist und von Mitarbeitern des Forstdienstes durchgeführt wird, werden die Waldaufseher als deutlich erkennbare Ansprechpartner darauf achten müssen, dass die geltenden Vorschriften von den Besucherinnen und besuchern eingehalten werden. Insbesondere ist auf den schonenden Umgang mit den Pflanzen, Tieren und Pilzen des Waldes zu achten, auf die Einhaltung der Verkehrsvorschriften (keine Motorfahrzeuge ohne ausdrückliche Bewilligung, keine Mountain-Bikes abseits der Wege) sowie auf das Laufenlassen von Hunden und anderen Haustieren. Daneben können die Waldaufseher aber auch als Betreuer bei sportlichen und anderen Anlässen im Wald eingesetzt werden. Zusätzlich haben sie die Aufgabe, auf ihren Rundgängen kleinere Arbeiten, wie das Wegschaffen von Ästen aus der Wegspur oder das Einsammeln herumliegnder Abfälle, auszuführen.
 
 

Personen, die sich 'fehlerhaft' verhalten, sind im Rahmen der Waldaufsicht in höflicher Art und Weise davon zu überzeugen, dass ihr Handeln die Idee des Naturwaldes durchkreuzt. Dazu braucht die Aufsichtsperson fundierte Kenntnisse des Naturhaushaltes und Ueberzeugungskraft. Waldaufsicht soll nicht Polizeieinsatz, sondern pädagogische Arbeit sein. Zum Zweck der Aufsicht soll das ganze Wegnetz - und wenn nötig auch Waldflächen abseits von Wegen - mindestens einmal monatlich begangen (nicht befahren) werden. Der jährliche Aufwand beträgt 0.4 Mannjahre.
 
 

- Waldbeobachtung:

In Zusammenarbeit mit Experten ist eine straffe Liste von phänologischen, wildbiologischen, ornithologischen und waldbaulichen Objekten zusammenzustellen, deren routinemässige Beobachtung in wöchentlichem, vierzehntäglichem oder monatlichem Turnus zu wiederholen ist. Die Waldbeobachtung wird sinnvollerweise mit der Waldaufsicht verbunden, so dass dafür ein vergleichsweise bescheidener Zeitaufwand notwendig ist (0.1 Mannjahre).
 
 

- Waldbiologische Weiterbildung:

Die Mitarbeiter der beiden Reviere sind in einem dauernden Weiterbildungsprozess engagiert. In Kursen, Arbeitsanleitungen, Exkursionen sowie im Eigenstudium sind Grundkenntnisse über Pflanzen und Tiere, aber auch Einsichten in Naturhaushalt und natürliche Waldentwicklung aufzubauen. Pro Mitarbeiter sind monatlich 4 Stunden oder gesamthaft 0.3 Mannjahre vorgesehen.
 
 

- Waldführungen/Oeffentlichkeitsarbeit:

Alle Mitarbeiter der Sihlwaldreviere sollten in der Lage sein, interessierte Waldbesucher durch die Naturlandschaft zu führen und dabei Einsichten in Natur und Waldleben zu vermitteln. Diese Aufgabe wird eng verknüpft sein mit der Beteiligung an der Informations- und Bildungsstätte Sihlwaldhäuser.
 
 

- Mitarbeit bei wissenschaftlichen Projekten:

Das Projekt Naturlandschaft Sihlwald sollte durch wissenschaftliche Untersuchungen der Hochschulinstute sowie der Forschungsanstalt Wald, Schnee und Landschaft (WSL) begleitet werden. Für Aussenaufnahmen sind oft Begleiter mit Ortskenntnissen oder für Routinearbeiten selbstständige Hilfkräfte notwendig.
 
 

- Mitarbeit Informations- und Bildungsstätte Sihlwaldhäuser:

Im Entwurf zum Konzept der Bildungsstätte ist ein regelmässiges Exkursionsprogramm vorgesehen, das "von speziell geschulten Forstwarten und Förstern" durchgeführt wird. Zum Teil wurde dabei sicher an die Mitarbeiter der Reviere gedacht. Für die drei letztgenannten Aufgaben "Waldführungen/Oeffentlichkeitsarbeit", "Mitarbeit bei wissenschaftlichen Projekten" und "Mitarbeit Informations- und Bildungsstätte Sihlwaldhäuser" sind insgesamt 0.5 Mannjahre vorgesehen.
 
 

Die Einführung dieser "neuen Aufgaben" im Revier muss gut vorbereitet, instruiert und begleitet werden. Supervisoren sollten sowohl die organisatorischen wie die fachlichen Probleme mit dem Personal regelmässig ausdiskutieren und Anstösse zur Verbesserung vermitteln.
 
 
 
 
 
 
 
 

8. Kontrollführung
 
 
 
 

In der Naturlandschaft Sihlwald soll sich die Kontrollführung nicht nur mit Kubikmetern befassen, sondern die Entwicklung der Lebensgemeinschaft Wald in einem viel breiteren Sinne mitverfolgen. Letztlich ist es Ziel der Kontrolle, die Rückführung in einen Naturwald zu dokumentieren und nachvollziehbar zu belegen. Neben den hier aufgeführten Indikatoren steht es wissenschaftlichen Instituten frei, in Zusammenarbeit mit dem Stadtforstamt weitere Untersuchungen zur Naturwaldentwicklung anzustellen, sofern damit keine Störung der gewünschten Prozesse verbunden ist.
 
 
 
 

8.1 Forsteinrichtung
 
 

Mit dem Inkrafttreten dieses Waldplanes sind die im beiligenden Uebersichtsplan den Zonen 1 und 2 (Reservatszone/Zone freier Waldentwicklung) zugeteilten Waldpartien grundsätzlich aus der Nutzung zu entlassen. In allen übrigen Waldteilen sind - entsprechend den Zielsetzungen des Projekts - die jährlichen Nutzungen von bis zu 3'000 fm durchzuführen. Nutzungen und Schadholz, das abgeführt wird, sind in gewohnter Art und Weise ab einem BHD von 8cm liegend einzumessen. Tote Bäume, die an Ort und Stelle stehen oder liegen bleiben, sind nicht in der Nutzungskontrolle zu erfassen.
 
 

Sogenannte Zwischennutzung, d.h. Stämme unter 8cm, dürfen ausserhalb des Hiebsatzes bezogen werden, sind aber als solche zu erfassen.
 
 

Alle Schläge sind mit Angabe von Nutzungsmengen, Art des Schlages (Ueberführungs-, Sonderzone-, Sicherheits-, Nachbarschafts- oder Waldrandschläge), Jahr und Flächenausdehnung tabellarisch und kartographisch zu erfassen.
 
 

Die nächste Revision findet im Jahr 2001 statt und ist nach dem gleichen Stichprobenverfahren auszuführen, das in den beiden letzten Revisionen zur Anwendung kam.
 
 
 
 

8.2 Strukturkontrolle
 
 

Die Waldstruktur ist ein wesentliches Element beim Entscheid, ob ein Waldbestand aus der Nutzung zu entlassen oder weiterhin Ueberführungsschlägen zu unterziehen ist. Es ist deshalb von besonderer Wichtigkeit die Entwicklung der Waldstruktur in die Kontrollführung miteinzubeziehen. Als Methoden kommen in Frage:
 
 

- Waldprofile:

aufwendig und nur auf kleinster Fläche zu bewerkstelligen; bisher nur drei Streifen von insgesamt 22a Fläche, die eher modellhafter Anschauung dienen
 
 

- Fotodokumente:

in repräsentativen Beständen sollten wiederauffindbare Aufnahmepunkte (z.B. auf den Stichprobenzentren) eingerichtet werden; Blickrichtung, Aufnahmewinkel und Jahreszeit sind festzuhalten, so dass die Aufnahmen zu späteren Zeitpunkten wiederholt werden können
 
 

- Naturnähe der Bestände:

Beurteilung im Rahmen der nächsten und weiterer Bestandesausscheidungen anhand einer Punkteliste, die folgende Argumente umfasst (nach Entwurf A.Speich, Aug. 1991):

. Fächerung der Stammstärken: sehr eng bis sehr breit

. Potential für hochaltrige Bäume aus vorhandenen Bestandesindividuen o. Gruppen: kaum vorhanden bis gut vertreten

. Kronengrösse: sehr kurzkronig bis voll- und kurzkronig gemischt und grosser vitaler kronenraum

. Räumliche Stammverteilung: gleichmässig dicht bis sehr unregelmässig gemischt

. Baumformen: unnatürlich geradschaftig bis urwaldartig

. Totholz stehend oder liegend: fehlend bis stärkere Stücke vorhanden

. Baumarten im Hauptbestand/Oberschicht: nicht naturgemäss bis gut naturgemäss gemischt und verteilt

. Baumarten im Nebenbestand/Mittelschicht: nicht naturgemäss oder nicht vorhanden bis gut naturgemäss gemischt und verteilt

. Kronenschluss der Oberschicht im Baumholzbestand: Bestand jünger oder Kronenschluss 1.0 bis unregelmässig von 1.0 bis 0.6

. Kronenschluss der Mittelschicht im Baumholzbestand: Bestand jünger oder Mittelschicht fehlt bis unregelmässig, plenterartig

. Bodenvegetation: weitgehend keine bis sehr naturgemäss und vielfältig
 
 
 
 

8.3 Fauna und Flora
 
 

Neben dem Baumbewuchs sollte auch die Entwicklung von weiteren Lebewesen des Naturwald-Lebensgemeinschaft erfasst werden. Zu beobachten wären:
 
 

- Vögel: eine Wiederholung der im Rahmen der Grundlagenstudien erhobene Bestandesaufnahme der Brutvogelarten
 
 

- Wild: anhand wiederholter Spurentaxationen
 
 

- Insekten, Reptilien, Amphibien usw.: Wiederholung der Erstaufnahmen oder Erstellen von umfassenden Inventaren
 
 

- Bodenflora: Einrichten von Versuchsflächen, in denen Vorkommen und Menge von Bodenpflanzen periodisch aufgenommen wird
 
 

- Flechten: Weiterführen der Untersuchungen im Cholbenholz (Abt.24); ev. Einrichten weiterer Erhebungsflächen
 
 
 
 

8.4 Seitenbäche
 
 

Die Fortschritte bei der Renaturierung der Seitenbäche sollten in Form eines periodisch erhobenen Zustandskataster, wie er 1991 für den Tommenbach und den Eichbach erstellt worden ist, dokumentiert werden. Naturereignisse, die zwischen den Revisionen auftreten, sind ebenfalls festzuhalten.
 
 
 
 

9. Schlussbestimmungen
 
 
 
 

Die vorliegende Revision des Waldplanes über den Waldbezirk
 
 

SIHLWALD


 
 

tritt nach Genehmigung des Stadtrates und der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich rückwirkend mit dem Wirtschaftsjahr 1991/92 in Kraft und wird im Jahre 2001 revidiert.
 
 
 
 

Kantonales Oberforstamt Zürich: Stadtforstamt Zürich

Der Oberforstmeister: Der Stadtforstmeister:
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Der Waldplan über die Waldungen im Sihlwald der Stadt Zürich für die Jahre 1991 bis 2001 wird genehmigt.
 
 

Zürich, den Im Namen des Stadtrates

der Stadt Zürich:
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Der Waldplan über die Waldungen im Sihlwald der Stadt Zürich für die Jahre 1991 bis 2001 wird genehmigt.
 
 

Zürich, den Direktion der Volkswirt- schaft des Kantons Zürich: